Wer im Bundestag hat ein Stimmrecht?

3 Antworten

Selbstverständlich findet man dergleichen im Netz, dort findet man alles - Abstimmen darf, wer ein Mandat hat. Mandate können auch ruhen und Bundesrat hat nichts mit Bundestag zu tun, außer wenn die Bundesversammlung tagt.

Jeder der diesem angehört. Sprich aus einer freien und geheimen Wahl ein Mandat dafür erhalten hat. Dies kann über die Direktwahl, oder über eine Mandatsliste einer Partei geschehen .Die Bundesregierung(Kanzler und Minister)bilden sich aus der oder den im Bundestag am stärksten vertretenen Parteien. Der Kanzler wird vom Bundestag gewählt, die Minister vom Kanzler nominiert und vom Bundespräsidenten ernannt.Die Mitglieder der Bundesregierung müssen jedoch nicht zwangsläufig auch Mitglied im Bundestag sein. Insofern sie dies nicht sind, haben sie dort auch kein Stimmrecht. Was aber meistens nicht der Fall ist.

NilsSchosnig 
Fragesteller
 05.11.2015, 10:01

Danke für die ausführliche Antwort.

Die Bundeskanzlerin muss aber im Bundestag sein um Kanzlerin zu werden oder? Also müsste sie ja auch ein Stimmrecht haben oder?

SebRmR  05.11.2015, 16:41
@NilsSchosnig

Der Bundespräsident schlägt eine Person bei der Wahl zum Kanzler/in vor (Artikel 63, Abs 1 GG). Diese Person muss nicht Mitglied des Bundestages sein.
Kurt Georg Kiesinger (Kanzler von 1966 bis 1969) war bei seiner Wahl kein Mitglied des Bundestages und entsprechend bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

Bundesrat und Bundestag sind völlig unterschiedliche Institutionen. Im Bundestag stimmen die Mitglieder des Bundestags ab.

NilsSchosnig 
Fragesteller
 04.11.2015, 19:54

Ja aber der Bundesrat ist im Bundestag ja auch vertreten oder? Zumindest hat er dort auch eine Sitzbank.

Kuestenflieger  04.11.2015, 20:43
@NilsSchosnig

die sekretäre haben dort auch plätze - stimmen aber nicht mit ab . die plätze der ländervertretung sind nur für große deutsche ergeignisse vorgesehen .

SebRmR  04.11.2015, 22:40
@NilsSchosnig

Und auf der Bank sitzen die Vertreter der Bundesländer. Abstimmen dürfen sie im Bundestag aber noch lange nicht. Sie dürfen zuhören und reden
Siehe Artikel 43, Abs. 2 GG:

Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten haben zu allen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.