Wer hat Vorfahrt?

3 Antworten

Hallo,

in diesem Falle, der nach rechts Abbiegende.

Hier hätte der Linksabbieger die A-Karten gezogen.

Also der Linksabbieger muss sowohl dem Gegenverkehr,
als auch den Abbiegern, Vorrang zu gewähren.

Dazu noch allen Fußgängern und Fahrrädern.

Hansi

In diesem Fall hat das Fahrzeug, das rechts abbiegt, die Vorfahrt.

Laut den deutschen Verkehrsregeln muss der Linksabbieger den Gegenverkehr passieren lassen.

Da für den Rechtsabbieger kein Vorfahrt achten Schild vorhanden ist, gilt die allgemeine Regel: Rechtsabbieger haben Vorrang vor Linksabbiegern, es sei denn, eine andere Beschilderung oder Ampel regelt die Vorfahrt.

Da dort anscheinend nichts anderes vorgegeben ist, gilt RvL. Also der Rechtsabbieger.