Wer haftet wenn mein Paket an den Nachbarn zugestellt wurde und dieser das Paket verloren hat?
Hallo liebe Leute,
Ich habe mir im Internet was bestellt und dabei blöderweise ein Tippfehler in der Hausnummer 68 anstatt 67 gehabt, sodass mein Paket (auf meinen Namen) bei einem Autohaus von einem Mitarbeiter mit einer Unterschrift angenommen wurde. Laut Aussage des Mitarbeiters ist ihm aber erst später aufgefallen dass das Paket nicht für ihn sein soll und er hat dieses wohl einfach auf dem Gelände "auf einer Tonne" abgelegt damit der richtige Empfänger es mitnimmt. Dieses Paket ist nicht mehr auffindbar und die Information über die Zustellung bei dem Autohaus habe ich auch erst von der DHL Hotline erfahren.
Was sind meine Rechte? Wer haftet in dem fall? Der Mitsrbeiter, der mein Paket angenommen hat? Letztendlich kann er mich ja anlügen und das Paket selbst behalten haben.
5 Antworten
https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/logistik/282/pakete-beim-nachbarn-das-gilt-rechtlich/
trift es wohl auf den punkt
Die Post !
Das Paket muss dir übergeben werden sonst niemanden.
Von mir aus können die das an den Weihnachtsmann geben, es ist nicht deine Aufgabe dem hinterher zu laufen.
Mach der Post Stress.
Das Pakt wurde entgegengenommen und es wurde dafür unterschrieben. Somit ist auch derjenige dafür verantwortlich. V.a. wenn die Adresse eines Betriebes angegeben wird, kann es vorkommen, dass die Sekretärin alles übernimmt, egal ob sie weiß ob der Mitarbeiter da jetzt arbeitet oder nicht.
Nur bei Altersidentifizierung zB. wenn Handy oder teurer Inhalt im Paket ist.
Wenn das Paket versehentlich beim Nachbar gelandet ist und der dieses mit Unterschrift in Empfang genommen hat, ist er auch verpflichtet, dir dieses auszuhändigen. Denn, mit seiner Unterschrift ist die Post nicht mehr haftbar. Auch hat der Nachbar dafür zu sorgen, dass der rechtmäßige Adressat sein Paket bekommt. Er hat mit der Untersschrift die volle Verantwortung dafür übernommen. Auch wenn eine falsche Hausnr. darauf ist, der Name und die Adresse reichen vollkommen aus. Somit ist der Jenige, ersatzpflichtig. Bin selbst bei der DHL.. ich muss es wissen.
Normalerweise muss das Paket ja an den absender retourniert werden, wenn unter der angegebenen Anschrift der Emofanger nicht anzufinden ist. Ich arbeite selbst in einem Kundenservice eines Online Unternehmens und wir haben gerade deswegen viele retouren.
Dann haftet letztendlich vermutlich die Post.
Du kannst Deinem "Lieferanten" mitteilen, dass Du kein Paket erhalten hast. Das was Du zwischenzeitlich herausgefunden hast, musst Du jedoch nicht explizit mitteilen.
Der Paketdienst haftet mit Garantie nicht dafür, denn das Paket wurde ordnungsgemäß abgeliefert. Dass der Besteller nicht weiß, wo er wohnt und derjenige, der es entgegen nimmt nicht darauf achtet, dass es nicht ihm gehört und es einfach irgenwo deponiert, dafür kann der Zustelldienst nichts.
Du hast die Nummer falsch angegeben ? Hm ja dann gute Frage ?Denke aber das der Name entscheidend ist sonst nichts.