Wer haftet wenn die Post Paket abstellt ohne Abstellgenehmigung?

7 Antworten

Wer haftet

Wenn dies ein Transportschaden war, die Post.
Dazu muss der Absender Ansprüche geltend machen.

darf die Post abstellen ohne Genehmigung

Nein das darf die Post nicht, aber die Sendung ist ja nicht abhanden gekommen, Du hast die Sendung ja erhalten.
Von daher ist dies zwar immer noch nicht richtig vom Zusteller, aber Ansprüche deswegen bestehen keine, nur wenn die Sendung abhanden gekommen wäre.

Zunächst dürfen Zusteller Pakete nicht einfach irgendwo abstellen, weder im Flur noch im Garten oder vor der Tür. Das geht nur, wenn es vorher
ausdrücklich gefordert, bestellt oder vereinbart wurde, etwa mit einer Abstellgenehmigung.
Machen die Boten es trotzdem, haftet der Zustelldienst. Und der dürfte den MItarbeiter entlassen, der Unterschrift des Empfängers als erfolgte Zustellung fälscht, was leicht zu beweisen wäre.

So weit, so gut, nur das nützt dir garnichts: Der Verkäufer haftet bei einem Verbrauchsgüterkauf als Privatperson gem. § 447 I BGB nicht mehr für eventuell entstehende Transportschäden, wenn er die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben hat, sofern er seiner Pflicht, die Ware in einer Art und Weise zu verpacken, bei der bei gewöhnlichem Transport keinerlei Schäden zu erwarten sind, nachgekommen ist.

Nun kannst allerdings nicht du, sondern nur der Absender als Vertragspartner eine Schadensmeldung stellen, was er sich nicht antun muss.

Denn richtigerweise beruft sich jeder Paketdienst ausnahmslos auf seine Verpackungsrichtlinien, wonach der Inhalt einer Sendung einen Sturz aus einem Meter Höhe auf eine Ecke des Kartons auf hartem Asphalt oder Beton  aushalten muss. Eine beschädigte Ecke wäre also keiner.

Und wenn die Sendung dann noch geöffnet wurde, ist ein vertragsgemäßer Transportschaden eben garnicht mehr zu beweisen.

G imager761

Die Antwort gibst Du Dir indirekt selber:

Du schreibst dass die Waage gut verpackt und komplett in Luftpolster umhüllt bzw. davon umschlossen war.

Als Schaden gibst Du eine Beschädigung der Mechanik und Kratzer an.

Wie könnte es zu diesen Schäden gekommen sein, wenn das Gerät wie oben beschrieben verpackt war.

Zumindest die Kratzer können unmöglich durch die Luftpolsterfolie hindurch entstanden sein. Und diese Luftpolster fangen auch eine ganze Menge Stossenergie ab. Was die Mechanik angeht, könnte es sich also um einen Transportschaden handeln - sicher zu beweisen ist das aber nicht.

Schlussendlich besteht noch der Einwand, dass der Paketbote das Paket abgestellt hat und nicht ausgehändigt hat. Wäre der Schaden denn von außen sichtbar gewesen? Hättest Du mit Sicherheit die Annahme verweigert? In diesem Fall hättest Du das ungeöffnete Paket zum nächsten Paketshop bringen und dort die Annahmeverweigerung erklären können.

Es sieht also nicht gut aus für Dich. Trotzdem kannst Du den Schaden natürlich bei DHL melden und hoffen, dass es von dort einen Schadenersatz gibt. Wobei dann noch die Frage der Höhe zu klären wäre...

Margita1881  27.01.2015, 12:31

Sehr gut erklärt; DH !!

Zunächst mal muss ich dir leider sagen, dass du einen Fehler gemacht hast. Du hast das Paket geöffnet. Ein beschädigtes Paket sollte man nur in Beisein eines Mitarbeiters der Post öffnen, da ansonsten die Beschädigung nicht Dokumentiert ist und jeder irgendwas behaupten kann.

Nachträglich wirst du hier schlechte Karten haben.

Es ist in der Tat so, dass äusserliche Beschädigungen in aller Regel auf das Konto von DHL gehen, während Beschädigungen der Ware bei intakter Verpackung regelmässig auf mangelhafte Verpackung schliessen lassen. Den Verkäufer wirst auch kaum haftbar machen können. Wie du selbst schreibst, war die Verpackung ok. Daher liegt beim Verkäufer kein Verschulden. Durch das auspacken hast du dein einziges Beweismittel aus der Hand gegeben.

wenn der Verkäufer das Paket versichert versandt hat haftet die Post für Schäden.

Du machst Fotos davon, schickt sie ihm per e-mail hin, er soll sich kümmern.

Auch soll er, kannst Du auch machen wenn Du die Sendenummer hast, nachprüfen wer da denn für unterschrieben hat wenn nicht Du, ob der Postbote (war bei uns mal so) unterschrieben hat.

Die Post haftet bei versichertem Versand für Schäden, Punkt, aus.

Interesierter  27.01.2015, 12:34
Die Post haftet bei versichertem Versand für Schäden, Punkt, aus.

Du machst dir die Sache zu einfach. Das Paket ist ausgepackt. Es kann niemand mehr feststellen, ob der Schaden tatsächlich durch ein Verschulden des Transporteurs entstanden ist. Daher ist der Fragesteller auf die Kulanz der Post angewiesen.

Kerze69  27.01.2015, 18:37
@Interesierter

bei mir ging es immer so einfach - ich mach mir das nicht. :-)

Man sieht doch von aussen nicht wenn innen was kaputt ist.

Natürlich ist es ärgerlich dass das Paket einfach vor der Tür stand - so geht das rechtlich nicht - aber bei kaputter Ware bekam ich über das von mir beschriebene Vorgehen bisher noch immer mein Geld zurück. Und der Verkäufer von DHL.

Ich habe auch den Wert meines Koffers von DHL ersetzt bekommen nachdem er bei der Ankunft am Urlaubsort kaputt war. Er stand auch dort vor der Türe, ich habe es nach 3 Tagen gemeldet und alles ging reibungslos über die Bühne.