Wer haftet für Schäden in der Wohnung (WG)?

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Wenn Ihr gemeinsam Mieter seid haftet Ihr auch gemeinsam.

Stehst Du lediglich als zum Haushalt gehörende Person im Vertrag haftet deine Mitbewohnerin dem Vermieter gegenüber allein. Könnte aber von dir, falls Du einen Schaden verursacht hast, Schadensersatz fordern.

Rechtlich ist ein Mieter, wie auch Vermieter, nicht verpflichtet die Wohnungsübergabe persönlich zu machen. Hießt sie können eine Person damit beauftragen.

Ob der andere damit einverstanden ist oder nicht spielt keine Rolle.

Wer haftet für Schäden in der Wohnung (WG)? Mietvertrag hat die unterschreiben, ich stehe als Mitmieter aber drauf.



Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn auch bezahlen.

Bei gemeinsamen Mietverträgen sind alle Mieter gesamtschuldnerisch haftbar, das scheint hier nicht zu sein, weil Du nicht unterschrieben hast.

Jetzt ist es so dass sie sich weigert zur Wohnungspbergabe da zu sein und sagt sie lässt das eine Bekannte von ihr machen. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden.

Dagegen kannst Du nichts machen, jeder hat das Recht Jemanden als Vertretung mit entsprechender Vollmacht zur Abnahme zu schicken.

An wen zahlst Du Miete?

LG

johnnymcmuff

Da der Vertrag nur mit der MB rechtswirksam abgeschlossen wurde (mittels deren Unterschrift vollzogen) haftet nur sie gegenüber dem Vermieter. Im Innenverhältnis wären evtl.. Ansprüche untereinander zwischen euch beiden zu klären). Deine MB kann eine Person ihres Vertrauens mit der Übergabe der Wohnung bevollmächtigen (nicht beauftragen, das ist eine andere Qualität). Du selbst könntest natürlich auch von ihr bevollmächtigt werden. Ansonsten ist die Wohnungsrückgabe/-übergabe nicht deine Angelegenheit, du bist nicht Vertragspartner.

Vorstehendes bezieht sich auf deutsches Mietrecht. Wenn die Wohnung, um die es geht, in Ungarn liegen sollte, könnte anderes Recht gelten.

da solltest du mal euren mitvertrag durchlesen, sowie über die gesetze in ungarn informieren. zumindest hier in deutschland ist es so, das ihr beide für schäden haften würdet. wenn die bekannte eine vollmacht hat, kannst du nichts dagegen machen.