Wer haftet bei Verlust meiner Post?

1 Antwort

Bei Privat zu Privat der Käufer.

handelst du gewerblich haftest du.

Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass dem Verkäufer der Nachweis der Übergabe des Paketes an den jeweiligen Versanddienstleister obliegt. Hier sollte man im Zweifel bei größeren Geschäften einen Zeugen bemühen. Für den Käufer bekommt in diesem Zusammenhang der Aspekt der gewählten Versandart eine bedeutende Rolle, denn er hat den Untergang oder die Beschädigung hier zu tragen. Ein Paketversand ohne Nutzung eines speziellen Postdienstleisters ist daher nicht anzuraten, da hier ein hohes Risiko des Verlustes vorliegt. Kann der Verbleib des Paketes nicht herausgefunden werden, hat der Verkäufer dennoch erfüllt obwohl der Käufer niemals die Ware erhalten hat. Dies ist eine sehr unbefriedigende Situation für den Käufer. Zu empfehlen ist daher ein versicherter Versand (Bspw. DHL Paket, Einschreiben). Hier wird das jeweilige Paket nicht einfach abgelegt, sondern jemand muss den Empfang der Ware gegenzeichnen. Die Nachverfolgung gestaltet sich somit einfacher und das Verlustrisiko ist deutlich geringer. Ein weiterer Vorteil der Einschaltung eines Postdienstleisters ist, dass bei Verlust ein Anspruch gegen diesen besteht. Den Anspruch kann der Käufer aus abgetretenem Recht entweder selbst geltend machen oder der Verkäufer macht den Anspruch geltend und leitet den durch den Postdienstleister erhaltenen Schadensersatz sodann an den Käufer weiter. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Käufer die Versandart wählen kann (§ 447 Abs. 2 BGB). Hat der Verkäufer eine andere als die vom Käufer gewählte Versandart vorgenommen – z.B. den Gegenstand nur als Paket ohne Einschaltung eines speziellen Postdienstleisters – so haftet er dem Käufer gegenüber für den dann eingetretenen Schaden (§ 447 Abs. 2 BGB).

larakessner 
Fragesteller
 13.02.2023, 18:53

Vielen dank. und was ist wenn die post beim käufer erfolgreich angekommen ist, er aber meint mich zu „verarschen“ und sagt die post sei nicht angekommen und möchte das geld zurück. kann die deutsche post Ag dann nachweisen das sie beim empfänger abgegeben wurde ?

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frenchman12345  13.02.2023, 18:59
@larakessner

Bei Einschreiben oder Paket jeweils mit Sendungsnummer geht es nachzuweisen. Und wie es oben steht der Käufer haftet und er kann behaupten was er will solange du den ordnungsgemäßen Versand nachweisen kannst

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