Wer haftet bei telefonischem Handyvertrag Neuabschluss unter meinem Namen?

4 Antworten

Ist der Sohn minderjährig? Dann kann er alleine gar keine wirksamen Verträge abschließen. 

Ich würde hier auch ohne zu zögern Strafanzeige gegen den Anbieter wegen Nötigung stellen.

Wer muss nun wirklich haften?

Der Provider muss zweifelsfrei nachweisen, dass der Vertragsschluss durch den Vertragsnehmer erklärt wurde. Ansonsten liegt eben kein verändertes Vertragsverhältnis vor, da nur der Vertragsnehmer Willenserklärungen abgeben kann.

Hier würde ich ggf. sogar eine negative Feststellungsklage anstreben oder zumindest androhen! Die haben keine Unterschrift, keine Stimmaufzeichnung oder einen sonstigen Beleg.

Ein Inkassobüro bei einer bestrittenen Forderung einzuschalten ist krass rechtswidrig. Ich würde mich beschweren beim Aufsichtsgericht und beantragen dem Inkasso die Lizenz zu entziehen!

Die Schwiegermutter haftet nicht, da sie der Vertragsverlängerung nicht zugestimmt hat, was der Anbieter ja inzwischen schriftlich vorliegen hat.

Jetzt könnte der sich an den Sohn halten, von dem er aber nichtmal sicher weiß, ob er überhaupt existiert (mal übertrieben) und von dem er nichts schriftliches hat.

Der Anbieter sollte froh sein, wenn er die Geräte unbenutzt zurückbekommt und den Vertrag kostenfrei beenden.

Die Inkassofirma bekommt einfach die Nachricht, dass der Forderung widersprochen wurde und deren Einschaltung somit rechtswidrig ist. Kosten werden nicht anerkannt, weitere Post ignoriert und der Weitergabe der Daten wird widersprochen.

Danach könnten noch paar böse Briefe kommen, die man unbedingt ignorieren sollte. Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird fristgerecht widersprochen. Zu klagen trauen die sich nicht.

Georg63  10.09.2015, 22:57

Ergänzung: Da der  urspüngliche Vertrag nicht gekündigt wurde, muss der natürlich weiter bezahlt werden - nur halt keine Zusatzkosten.

Natürlich nur, wenn der Anschluss weiterhin funktioniert. Wenn der Provider seinerseits gekündigt hat, würde ich ab Kündigungszeitpunkt nichts mehr zahlen. Schadenersatz kann er vergessen, da der Vertragspartner (Mutter) nichts falsch gemacht hat.

Derjenige der den Vertrag abgeschlossen hat ist verantwortlich für die Kosten.

Georg63  10.09.2015, 22:56

Was genau willst du nun damit sagen?

Den urspünglichen Vertrag hat die Mutter abgeschlossen. Die Verlängerung und Erweiterung der Sohn ohne dazu berechtigt zu sein.

Also?

kevin1905  10.09.2015, 23:27

Das ist richtig.

Aber gilt natürlich nur für Kosten die er durch eindeutige Willenserklärung auch zu verantworten hat. Den Nachweis, dass der Vertragsnehmer und keine Dritte Person eine Willenserklärung abgegeben hat, trägt der Anbieter.