Wer haftet bei Ebay wenn das Paket nicht ankommt?

9 Antworten

Bei Paketversand = versichert und mit Versandnummer muss der Verkäufer, als Vertragspartner des Versanddienstleisters, diesem die ausstehende, verlorengegangene Sendung melden.

Pakete = mit Versandnummer sind bei dem Versanddienstleistern versichert, bei den meisten bis EUR 500,00.

Die Frage ist nun: Wie wurde gekauft? Zur Lieferung mit nachverfolgbarem (Paketnummer) Versand oder als Päckchen? Erfolgte der Kauf bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer?

Bei einem gewerblichen Verkäufer der Verkäufer.

Bei einem Privatverkauf der Käufer.

Bei letzterem sollte aber Konsens über den Versand (versichert oder unversichert) herrschen. Wenn Paketversand angegeben ist und der Verkäufer schickt, um noch am Porto zu verdienen, nur ein Päckchen, das dann auf dem Postweg verschwindet, würde ich als Käufer ganz schön Rabatz machen. Anders, wenn der unversicherte Versand zwischen beiden abgesprochen war - dann trägt der Käufer das Risiko allein.

Bei versichertem Versand haftet das Transportunternehmen.

N. § 447 I BGB geht die Haftung bei vereinbartem Versendungskauf für Verschlechterung (Beschädigung) und Untergang (Verlust) auf den Käufer über, sobald die Sendung hinreichend verpackt aufgegeben wurde.

Der Käufer hat dann immer das Nachsehen, nicht das zu bekommen, was er kaufte, kann aber wenigsten bei sendungverfolgbarer Versandart (Einschreiben, Pluspäckchen, Paket) Versicherungsleistungen des Paktdienstes beanspruchen, die der Absender bei Verlust geltend machen kann.

G imagter761

Bei gewerblichen Verkäufern sind die für den Erhalt zuständig. Wenn sie billige Warensendungen benutzen statt der geforderten Sendungen mit Nachweis, tragen sie das Risiko. D.h. sie schicken Ersatz oder geben dir das Geld zurück (auch Porto).

Bei privaten Verkäufern liegt das Risiko beim Käufer. Wenn du nur eine Warensendung oder ein Päckchen bezahlst, und die verschwindet, ist das dein Pech

franneck1989  24.03.2015, 11:35

Wenn du nur eine Warensendung oder ein Päckchen bezahlst, und die verschwindet, ist das dein Pech

Nein, denn Warensendung oder Päckchen erfolgt ohne Einlieferungsbeleg. Daher kann der Verkäufer die Abgabe nicht nachweisen

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upsala007  24.03.2015, 11:38
@franneck1989

Ein privater Verkäufer muss keine Sendungen mit Sendungsverfolgung bezahlen! Und als Nachweis der Abgabe würde auch die Aussage eines Freundes reichen, der dabei war. Also kann man das getrost vergessen....

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franneck1989  24.03.2015, 11:41
@upsala007

Und als Nachweis der Abgabe würde auch die Aussage eines Freundes reichen, der dabei war

Nach gängiger Rechtsprechung reicht genau das nicht aus. Es zählt nur ein Einlieferungsbeleg... Freunde können ja viel bezeugen, wenn der Tag lang ist

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upsala007  24.03.2015, 11:49
@franneck1989

Das mag ja zutreffen, aber:

Jetzt unterstellst du da einer dir unbekannten Person, dass sie lügt. Das darfst du aber nicht ohne  triftigen Grund, das wäre ja Verleumdung.

Wer bei ebay kauft, sollte schauen, wie er es sich schicken lässt.

Bei Beträgen über 10-15 € bezahl ich halt ein DHL-Paket oder Hermes. GPS, oder wie sie alle heißen.

Im Prinzip sind ja nur die Briefe, Warensendungen und Päckchen der DHL ein Problem.

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franneck1989  24.03.2015, 11:55
@upsala007

ich unterstelle nicht, ich benenne die Tatsachen und die Rechtslage. Und warum sollte ich ohne Not in einem solchen Fall Geld verschenken?

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upsala007  24.03.2015, 12:41
@franneck1989

Wenn du den Unterschied zwischen einer Unterstellung und Tatsachen nicht kennst, möchte ich nicht weiterdiskutieren. Sorry

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franneck1989  24.03.2015, 14:40
@upsala007

Eben den scheinst du nicht zu kennen. Nehmen wir den Fall an, dass ich als Käufer kein Paket erhalte. Wie kommst du darauf, dass ich mit der Aussage, kein Paket erhalten zu haben, den Verkäufer gleichzeitig der Lüge bezichtige? So etwas kann nur aktiv geschehen. Darüber hinaus könnte ich ja dann nach deiner Logik gleichermaßen behaupten, dass der Verkäufer mich als Lügner bezichtigt, weil ich ja seiner Meinung nach das Paket erhalten habe. So dreht man sich doch nur sinnfrei im Kreis.

Das Recht ist da eindeutig: Im Zivilrecht kann man durchaus Behauptungen aufstellen, ohne gleich den Verdacht der Verleumdung auf sich zu lenken. Das wäre ja sonst absurd!

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frafi  24.03.2015, 11:35

So einfach ist das auch beim privaten Verkauf nicht. Schließlich hat auch ein privater Verkäufer die aus dem Kaufvertrag entstehende Leistungspflicht zu erfüllen!

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upsala007  24.03.2015, 11:40
@frafi

Er hat abgeschickt, das war seine Pflicht. Vermutlich hat er dafür einen Zeugen ;-)

Wenn es beim Transport verlorengeht, haftet er NICHT

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Der Verkäufer, da er üblicherweise das Geld bereits erhalten hat und folglich nun seinerseits verpflichtet ist, die Leistung (also die Warenlieferung) zu erbringen. Deshalb ist es empfehlenswert immer per Paket zu versenden, auch wenn das etwas teurer ist. Jedenfalls ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass er die Ware zum Versand gebracht hat und das ist nur ab Paket mit den Einlieferungsnachweis der Poststelle möglich! Außerdem ist ein Paket bei Verlust versichert!