Das hängt vom Anbieter ab! Das solltest Du im konkreten Fall prüfen. Spätestens bei der Buchung kann man ja fragen, bis zu welchem Alter eine Person als Kind eingestuft wird!
Das Problem liegt ein wenig anders ! Das Steuerrecht definiert jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen als Gewerbe. Nachhaltig bedeutet dabei, dass diese Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird. Im Ergebnis bedeutet das, dass du bei dauerhaften Verkaufstätigkeiten gewerblich tätig wirst und als Konsequenz daraus erstens ein Gewerbe anmelden musst und zweitens die Einnahmen aus dem Gewerbe natürlich dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Das bedeutet aber noch nicht gleichzeitig, dass diese Einnahmen steuerpflichtig wären...!
Grundsätzlich nicht ! Die allermeisten Hunde sind freundlich gegenüber Menschen. Natürlich möchten die gerne eine Aufgabe haben, weil denen sonst langweilig wird, und so bewachen die Haus und Hof. Folglich machen die auch Palaver, wenn ein Fremder sich nähert. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die unfreundlich wären!
Spüli ist nicht giftig, da passiert gar nichts !!
Gehst Du im Flughafen in den Bereich "ARRIVALS". Dort gibt es Anzeigentafeln oder Monitore, auf denen alle ankommenden Flüge aufgelistet sind. Alle Infos sind mit Flugnummer, geplanter und erwarteter Ankunftszeit angezeigt und kurz bevor die ankommen wird auch angegeben, an welchem Gepäckband jeder Flug abgefertigt wird! Man kann übrigens im Vorfeld auch im Internet (Seite des Airports) schon mal auf die geplanten Ankünfte schauen, um sich grob zu orientieren !
Das Wesen eines Vereins besteht darin, dass sich Personen, die ein gemeinsames / gleiches Interesse an einer Sache haben, zu einem Verein zusammenschließen. Insofern kann ich die Frage überhaupt nicht nachvollziehen !
Du musst prüfen, ob Du tatsächlich nur angefragt hast oder online übers Internet bereits eine verbindliche Buchung vorgenommen hast ! Das ist für die Forderung des ersten Vermieters entscheidend !
Und warum bist Du dann bis jetzt noch immer nicht beim Arzt gewesen ??? Das könnte auch ein Leistenbruch sein. Auf jeden Fall ist das behandlungsbedürftig. Blinddarmentzündungen gehen in der Regel zumindest mit erhöhter Temperatur einher ! Aber nach Entzündung klingt das ganze nicht wirklich !
So eine Vorlage gibt es nicht, weil gerade das Anschreiben zu einer Bewerbung äußerst individuell sein muss. Es geht hierbei um den Punkt, dass Du mit deinen individuellen Qualitäten und Qualifikationen genau der richtige Bewerber für ein ganz bestimmtes Unternehmen und / oder eine ganz bestimmte Position darin bist. Genau das muss die Aussage einer Bewerbung sein. Warum bewirbst Du dich eben bei genau diesem Unternehmen und warum bist du die ideale Kandidatin für eine stelle dort.
Das ist doch schon heute so! Ohne Digital-Receiver kann man kein digitales Programm empfangen - ist doch logisch. Es ist halt so, dass inzwischen jeder moderne Fernseher entsprechende Receiver enthält!
Nichts, nun! Das Finanzamt prüft, ob zukünftig mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Falls nicht, wird dieses Gewerbe steuerlich nicht mehr als Gewerbe anerkannt, sondern gilt als "Liebhaberei". Im Ergebnis ändert sich für dich nichts, jedoch entfällt dann zukünftig dieser Teil der Steuererklärung. Das Gewerbe betreibst du natürlich weiter hin! Aber auf jeden Fall abwarten, bis ein entsprechender Bescheid vom Finanzamt kommt.
Das ist an sich nur eine Formalität, weil die IHK der Träger der Ausbildung ist. Zunächst einmal ist der Ausbildungsvertrag zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb rechtsverbindlich. Sobald der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, ist deine Ausbildung in trockenen Tüchern, da das Ausbildungsverhältnis zwischen Dir und der Firma besteht. Anschließend wird der Vertrag der IHK zur Kenntnis und Eintragung ins Register weiter geleitet, das hat aber keinen Zeitdruck ! Also ich kann nicht sehen, wo du da ein Problem hast !!??
Da du den Auftrag nicht erteilt hast kannst du selbstverständlich die Rechnung zurückweisen, musst jedoch die Produkte mit zurückgeben! Vertragspartner ist immer der Auftraggeber!
Das ist eindeutig eine Arbeitsanweisung und damit als verbindlich zu betrachten. Ich gehe mal davon aus, dass das über E-Mail bei euch so üblich ist !
Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht !
Das ist sehr lieb von Dir, dass du dir hierbei ein schlechtes Gewissen machst, das du ja eigentlich gar nicht haben müsstest. Ich kann deine Gedanken sehr gut verstehen. Auch wenn ich jetzt nicht weiß, wie es zu diesem gemeinsamen Urlaubsplan mit deinen Großeltern gekommen ist. Bleibt so ein wenig die Frage offen wo der Vorteil wäre, oder ob überhaupt jemand etwas davon hätte, wenn du jetzt verzichten würdest.
Die Beweislast liegt jetzt bei Dir, da dir die Beule erst 2 Wochen nachdem du das Gerät zurückbekommen hast aufgefallen ist. Also müsstest Du Beweisen, dass diese bei der Abholung des Gerätes aus dem Store schon da war und nicht erst im Verlauf der vergangenen 2 Wochen entstanden ist. Diese Beweisführung ist schlicht unmöglich !
PS. wenn du diese Beule 2 Wochen lang nicht bemerkt hast, kann es ja so schlimm nicht sein !?
Ja, das entspricht der Note GUT , muss also nicht nachgebessert werden!
Ferndiagnose leider nicht möglich - zu wenige Informationen! Aber....wenn der Schmerz von der Atembewegung abhängt, kommt er höchstwahrscheinlich nicht vom Herz, sondern eher aus dem Bereich Brustfell / Lungenfell. Hast du einen Schlag auf die Brust bekommen? Dann könnte das eine angeknackste Rippe sein. Aber wie gesagt, ohne ausführliche Vorgeschichte und Untersuchung keine Diagnose.
Gesetzliche Gewährleistung kann man nicht ausschließen! Diese Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch gegenüber dem Händler, dass die Ware, die dieser verkauft, ohne Mängel ist! Das ist etwas anderes als eine Garantie, die wiederum rein freiwillig vom Hersteller gewährt wird oder werden kann.