Das hängt vom Anbieter ab! Das solltest Du im konkreten Fall prüfen. Spätestens bei der Buchung kann man ja fragen, bis zu welchem Alter eine Person als Kind eingestuft wird!

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Das Problem liegt ein wenig anders ! Das Steuerrecht definiert jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen als Gewerbe. Nachhaltig bedeutet dabei, dass diese Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird. Im Ergebnis bedeutet das, dass du bei dauerhaften Verkaufstätigkeiten gewerblich tätig wirst und als Konsequenz daraus erstens ein Gewerbe anmelden musst und zweitens die Einnahmen aus dem Gewerbe natürlich dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Das bedeutet aber noch nicht gleichzeitig, dass diese Einnahmen steuerpflichtig wären...!

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Spüli ist nicht giftig, da passiert gar nichts !!

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Gehst Du im Flughafen in den Bereich "ARRIVALS". Dort gibt es Anzeigentafeln oder Monitore, auf denen alle ankommenden Flüge aufgelistet sind. Alle Infos sind mit Flugnummer, geplanter und erwarteter Ankunftszeit angezeigt und kurz bevor die ankommen wird auch angegeben, an welchem Gepäckband jeder Flug abgefertigt wird! Man kann übrigens im Vorfeld auch im Internet (Seite des Airports) schon mal auf die geplanten Ankünfte schauen, um sich grob zu orientieren !

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Und warum bist Du dann bis jetzt noch immer nicht beim Arzt gewesen ??? Das könnte auch ein Leistenbruch sein. Auf jeden Fall ist das behandlungsbedürftig. Blinddarmentzündungen gehen in der Regel zumindest mit erhöhter Temperatur einher ! Aber nach Entzündung klingt das ganze nicht wirklich !

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So eine Vorlage gibt es nicht, weil gerade das Anschreiben zu einer Bewerbung äußerst individuell sein muss. Es geht hierbei um den Punkt, dass Du mit deinen individuellen Qualitäten und Qualifikationen genau der richtige Bewerber für ein ganz bestimmtes Unternehmen und / oder eine ganz bestimmte Position darin bist. Genau das muss die Aussage einer Bewerbung sein. Warum bewirbst Du dich eben bei genau diesem Unternehmen und warum bist du die ideale Kandidatin für eine stelle dort.

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Nichts, nun! Das Finanzamt prüft, ob zukünftig mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Falls nicht, wird dieses Gewerbe steuerlich nicht mehr als Gewerbe anerkannt, sondern gilt als "Liebhaberei". Im Ergebnis ändert sich für dich nichts, jedoch entfällt dann zukünftig dieser Teil der Steuererklärung. Das Gewerbe betreibst du natürlich weiter hin! Aber auf jeden Fall abwarten, bis ein entsprechender Bescheid vom Finanzamt kommt.

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Das ist an sich nur eine Formalität, weil die IHK der Träger der Ausbildung ist. Zunächst einmal ist der Ausbildungsvertrag zwischen Dir und dem Ausbildungsbetrieb rechtsverbindlich. Sobald der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, ist deine Ausbildung in trockenen Tüchern, da das Ausbildungsverhältnis zwischen Dir und der Firma besteht. Anschließend wird der Vertrag der IHK zur Kenntnis und Eintragung ins Register weiter geleitet, das hat aber keinen Zeitdruck ! Also ich kann nicht sehen, wo du da ein Problem hast !!??

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Da du den Auftrag nicht erteilt hast kannst du selbstverständlich die Rechnung zurückweisen, musst jedoch die Produkte mit zurückgeben! Vertragspartner ist immer der Auftraggeber!

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Das ist eindeutig eine Arbeitsanweisung und damit als verbindlich zu betrachten. Ich gehe mal davon aus, dass das über E-Mail bei euch so üblich ist !

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Das ist sehr lieb von Dir, dass du dir hierbei ein schlechtes Gewissen machst, das du ja eigentlich gar nicht haben müsstest. Ich kann deine Gedanken sehr gut verstehen. Auch wenn ich jetzt nicht weiß, wie es zu diesem gemeinsamen Urlaubsplan mit deinen Großeltern gekommen ist. Bleibt so ein wenig die Frage offen wo der Vorteil wäre, oder ob überhaupt jemand etwas davon hätte, wenn du jetzt verzichten würdest.

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Apple verweigert Reperatur. Was kann ich rechtlich tun?

Hallo,

Frage: Was kann ich in nachfolgend beschriebener Situation rechtlich gesehen tuen? Hat jemand Erfahrung mit so etwas?

Kurz gefasst: Apple will mir weis machen das ich die Macke im Gehäuse selbst verschuldet habe was aber nicht der fall ist und meiner Meinung nach auch nicht möglich ist.

Kurze Darstellung des Falls:

Ich hab vor ca 8 Monaten ein Macbook Pro Retina im Saturn gekauft. Vor ca einem Monat wegen einem Softwareproblem bei Apple abgegeben. Äußerliche Beanstandung: kleine Macke am Thunderbold Port.

Ca. 2 wochen nach Erhalt ist mir aufgefallen, dass das Gehäuse links neben dem Lautsprecher eine Beule aufweißt. Diese ist an der Oberseite. An der Unterseite an dieser Stelle geht der Gehäusedeckel leicht auf.

Also wieder zum Apple Store. 2 Techniker sind nun der Meinung das es sich eindeutig um einen Unfallschaden handelt. Äußerlich ist aber keine Sturzmacke oder ähnliches ersichtlich. Anfangs wurde als Begründung die Macke am Thunderbold als Unfallgrund angegeben aber als ich darauf hingewiesen habe das dies bei der letzten Beanstandung schon vorhanden war und die Beule noch nicht , kam einfach nur: dann haben sie halt anders mechanisch drauf eingewirkt. Allerdings ist dies sehr unwahrscheinlich da man bei einem Aluminiumgehäuse jeden kleinen Sturz sehen würde (bestes beispiel thunderbold macke die entstanden ist als ich die buchse nicht getroffen habe).

Das Gerät ist auch nie runtergefallen oder ähnliches. Ich nutze das Macbook als Desktopersatz mit 2 externen Monitoren. Transportiert wurde das Gerät lediglich zum Apple Store.

Die Techniker haben das Gerät angeblich aufgemacht um zu sehen ob von innen irgendwas ist. Dabei sollen Fotos gemacht worden sein die sie mir allerdings nicht zeigen "dürfen". Merkwürdig. Auf eine Anfrage ob sie mir einen Analysebericht geben können indem eine Begründung dieser Unterstellung der Eigenverschuldung deutlich wird wurde ich wieder abgewiesen. Dürfen Sie nicht und können Sie nicht.

Meiner Meinung nach können sie mir ja erzählen was sie wollen ich kann es ja so eh nicht kontrollieren und habe auch nichts schriftliches für einen Anwalt oder ähnliches.

Ein Anwalt wäre bestimmt hilfreich aber wie hoch wären da die Erfolgschancen. Ich bin Student und da muss ich mir solche Schritte 2 mal überlegen.

Danke schonmal für jegliche Antwort.

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Die Beweislast liegt jetzt bei Dir, da dir die Beule erst 2 Wochen nachdem du das Gerät zurückbekommen hast aufgefallen ist. Also müsstest Du Beweisen, dass diese bei der Abholung des Gerätes aus dem Store schon da war und nicht erst im Verlauf der vergangenen 2 Wochen entstanden ist. Diese Beweisführung ist schlicht unmöglich !

PS. wenn du diese Beule 2 Wochen lang nicht bemerkt hast, kann es ja so schlimm nicht sein !?

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Ferndiagnose leider nicht möglich - zu wenige Informationen! Aber....wenn der Schmerz von der Atembewegung abhängt, kommt er höchstwahrscheinlich nicht vom Herz, sondern eher aus dem Bereich Brustfell / Lungenfell. Hast du einen Schlag auf die Brust bekommen? Dann könnte das eine angeknackste Rippe sein. Aber wie gesagt, ohne ausführliche Vorgeschichte und Untersuchung keine Diagnose.

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Gesetzliche Gewährleistung kann man nicht ausschließen! Diese Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch gegenüber dem Händler, dass die Ware, die dieser verkauft, ohne Mängel ist! Das ist etwas anderes als eine Garantie, die wiederum rein freiwillig vom Hersteller gewährt wird oder werden kann. 

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