Wer darf als erstes abbiegen, wenn sich zwei Linksabbieger gegenüber stehen und nicht genug Platz ist um voreinander abzubiegen?

6 Antworten

§ 9 Absatz 4 Satz 2 StVO:

Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Daraus ergeben sich drei Konstellationen:

  1. Die Fahrzeuge können problemlos voreinander nach links abbiegen, dann brauchen sie nicht aufeinander zu warten.
  2. Der Kreuzungsbereich ist so groß, dass sich die Fahrzeuge beim Abbiegen voreinander in die Quere kommen würden, dann fahren sie zuerst geradeaus aneinander vorbei und biegen erst dann nach links ab (das ergibt sich an solchen Kreuzungen meist sowieso).
  3. Die Fahrzeuge können weder voreinander noch hintereinander (gleichzeitig) abbiegen, dann muss sich verständigt werden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Sie einigen sich per Handzeichen

Niemand. Das regelt man mit Gestik bzw. Handzeichen.

Wenn beide links abbiegen wollen, gibt es doch kein Problem. Es sei denn der Gegenüber möchte rechts abbiegen. Dann macht man das per Handzeichen.

Sie machen das miteinander aus.