Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz, wenn der Mieter verstorben ist?

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Hallo urselv,

die erste Frage wäre, ob für den Feuerwehreinsatz überhaupt Kosten entstehen. Ein Großteil der Feuerwehreinsätze sind nämlich gebührenfrei, lediglich für einige wenige werden ggfs. Gebühren erhoben (z.B. vorsätzliche Taten, vorsätzliche Fehlalarme, fehlerhafte Brandmeldeanlagen, Einsätze an Straßen-, Wasser-, Luft- und Schienenfahrzeugen).
Das wiederum ist dann zum einen Abhängig vom jeweiligen Bundesland uns dessen Gesetz (Voraussetzungen für die Kommunen, Gebührensatzungen erlassen zu können) sowie von den Kommunen selbst (ist eine Gebührensatzung vorhanden oder nicht?).

Um die Frage beantworten zu können, müsste man also wissen

  1. um was für einen Feuerwehreinsatz handelt es sich (Brandeinsatz, Türöffnung, ...) und was der Auslöser hierfür war (vorsätzlich, fahrlässig, unverschuldet)
  2. um welches Bundesland es sich handelt

Irgendwo weiter unten hast Du ja geschrieben, dass es sich um eine Service-Wohnung (Betreutes Wohnen?) handelt, in dessen Gebäudekomplex aufgrund einer Rauchentwicklung Großalarm ausgelöst wurde.

Hier würde ich (ohne den genauen Ort und damit die exakte Gesetzeslage zu kennen) vermuten, dass keine Kosten für den Feuerwehreinsatz selbst entstehen. Denn es handelte sich ja nicht um einen Fehlalarm, sondern um eine vorhandene Rauchentwicklung und damit eine konkrete Gefahr für die Bewohner. Und eben diese Einsätze gehen normalerweise zu Lasten der Allgemeinheit.
Zumindest dann, wenn man davon ausgeht, dass die später verstorbene Person den Brand nicht vorsätzlich gelegt hat. Sollte die Person den Brand doch vorsätzlich gelegt haben (Brandstiftung), dann könnte die Kommune die Kosten für den Feuerwehreinsatz unter Umständen in Rechnung stellen. Ob dann die Versicherung der verstorbenen Person dafür aufkommt, oder die Kommune aufgrund des großen Verwaltungsaufwands davon Abstand nimmt, lässt sich so nicht sagen.

Auf der Nebenkostenabrechnung erscheint aller Mitbewohner eine hohe Rechnung über Brandschutz und Löschwasser. 

Das klingt für mich sehr eigenartig. Brandschutzmaßnahmen könnten sicherlich irgendwo in den Nebenkosten mit abgerechnet werden, bspw. die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern, welche in den meisten Bundesländern vom Mieter übernommen werden muss (was beim betreuten Wohnen dann wohl eher durch den Vermieter durchgeführt wird, der die Kosten weiter an die Mieter weiter gibt).
Die dürften aber nicht "plötzlich" enorm ansteigen.

Eine Berechnung von Löschwasser habe ich noch nie gehört. Die Feuerwehr greift bei Löscharbeiten entweder auf mitgeführtes Wasser zurück, entnimmt dieses einer offenen Wasserstelle (Fluss, Teich, Bohrbrunnen, ...) oder über Hydranten aus dem Trinkwassernetz des Wasserversorgers. Letzterer verbucht das entnommene Löschwasser als Verlustmenge, welche über die allgemeinen Trinkwassergebühren an alle Kunden gleichermaßen weitergegeben wird.
Und sollten doch Kosten entstehen (bspw. weil der private Pool eines Nachbarn angezapft worden ist, der sich die Kosten nun erstatten lassen möchte), dann wird das im konkreten Fall durch die Brandversicherung gedeckt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aufgrund Deiner weiteren Erläuterung und Schilderung:

Im Service -Wohnungen wird sofort ein Großalarm ausgelöst durch Rauchentwicklung. Die Person, die das verursacht hat kam ins Krankenhaus und verstarb dort.

Dann zahlt die jeweilige Kommune den Einsatz (der ja eine Berechtigung hatte).

Auf der Nebenkostenabrechnung erscheint aller Mitbewohner eine hohe Rechnung über Brandschutz und Löschwasser. 

Der Unterhalt und die Wartung einer Brandmeldeanlage ist recht teuer. Dafür müsste es ja auch Belege und Wartungsverträge geben. Die kannst Du ja als Mieter einsehen.

Forsche auch einmal, ob es im Laufe des Abrechnungszeitraumes (Nebenkosten) vermehrt zu Fehlalarmen gekommen ist. Dann können solche Fehleinsätze dem Verursacher (Betreiber der Immobilie) im Wiederholungsfall in Rechnung gestellt werden. Das ist i.d.R. kein preiswertes Vergnügen. Die Anzahl der Fahrzeuge und Mannschaften bilden den Preis. So ein Fehleinsatz kann dann auch schon mal 4-stellige Euronen kosten.

Wie allerdings "Löschwasser" in der Abrechnung als Position zustande kommt, bleibt mir erst einmal schleierhaft. (bestellte Baumbewässerung im Hochsommer?)

Danke für die Auskünfte !

Im Service -Wohnungen wird sofort ein Großalarm ausgelöst durch Rauchentwicklung. Die Person, die das verursacht hat kam ins Krankenhaus und verstarb dort. Auf der Nebenkostenabrechnung erscheint aller Mitbewohner eine hohe Rechnung über Brandschutz und Löschwasser. Ich werde der Ursache der hohen Rechnung auf den Grund gehen, ob da Zusammenhänge bestehen und als Wartung deklariert wurde.

Woher ich das weiß:Hobby

.... der, der ihn bestellt hat und der darf die Rechnung dann weitergeben an die VGV des Hausbesitzers.

Wo ist das passiert? Bei uns sind diesbezügliche Einsätze kostenfrei!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meines Wissens niemand, da Notfalleinsätze zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehr gehören.

DerPate19811  02.09.2018, 20:24

Richtig, aber diese können durchaus in Rechnung gestellt werden. Dieses wird regional unterschiedlich gehandhabt, deswegen kann man nicht pauschal sagen was abgerechnet wird und was nicht.

DietmarBakel  02.09.2018, 20:50
@DerPate19811

Mach 'mal ein Beispiel - bitte. Welche Kommune stellt in Rechnung?

Bitte nicht mit Autobränden in Zusammenhang stellen. Die sind etwas anderes. Überall.