Wer bekommt die Strafe bei outdoor sex?

12 Antworten

Eine Nutzerin schrieb hier mal, sie und ihr Freund seien beim Sex auf einem Parkplatz von der Polizei erwischt worden und die Beamten hätten überhaupt nur die Daten ihres Freundes aufgenommen. Andererseits ist in Bayern mal ein Paar wegen Sex im Schimmbad verurteilt worden -- aber "natürlich" der Mann schwerer.

IANAL, aber:

Zwar ist nach § 183a StGB Sex in der Öffentlichkeit für beide verboten, aber nur, wenn der Täter "dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt", und das ist eine ziemliche Einschränkung, weil schon das Aufsuchen einer geschützten Ecke ja zeigt, daß man eben niemanden verärgern wollte.

Nach dem § 183 StGB können sich dagegen sexistischerweise nur Männer des Exhibitionismus schuldig machen, und da man für den Sex nun mal seine Geschlechtsorgane auspacken muß und das Ganze üblicherweise der sexuellen Erregung dient, ist eine Schuld da leichter konstruiert.

Und schließlich gibt es noch die Ordnungswidrigkeit "Belästigung der Allgemeinheit" nach § 118 OWiG, die teilweise wirklich sehr flexibel ausgelegt wird und das vermutlich gegen Männer und Frauen -- wenn auch mit dem üblichen Frauenbonus auf allen Ebenen natürlich. IIRC ist in Freiburg mal ein Mann danach verurteilt worden, weil er nur im String Wandern gegangen ist; dem Richter zufolge war der entblößte Po nämlich ein Geschlechtsmerkmal...

In der Praxis gehe ich trotzdem davon aus, daß in 90% der Fälle die Polizei, wenn sie zufällig vorbeikommt, einem einfach nur sagt, man soll aufhören und sich anziehen, und dann beide gehen läßt. Die haben doch besseres zu tun...

gwf79  20.11.2019, 13:53

Edit: Moment, diese Nutzerin warst doch sogar Du?!

Was ist denn bei den Antworten von damals noch offengeblieben? Und hat Dein Freund nochmal was von der Sache gehört?

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Beide.

§ 183a StGB.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

motosara 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:51

Nun, aufs Publikum legen wir es sicher nicht an, aber es kann ja mal zufällig doch wer vorbei kommen und sich gestört fühlen. Muss man dann "abbrechen", um straffrei zu bleiben?

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LouPing  20.11.2019, 11:56
@motosara

Meine Güte, was soll der Aufriss? Macht es und gut, warum suchst du hier nach Publikum? Achtet darauf nicht von Kindern erwischt zu werden, die heißt es zu schützen.

Bei erwischt werden gibt es eine Ordnungsstrafe, du/ ihr solltest / solltet also etwas Bargeld dabeihaben (Erfahrungswerte).

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Libertinaerer  22.11.2019, 11:03
@motosara
aber es kann ja mal zufällig doch wer vorbei kommen und sich gestört fühlen. Muss man dann "abbrechen", um straffrei zu bleiben?

Ja.

Wenn sie sich nicht gestört fühlen, oder ihr gar nicht wisst, dass sich jemand gestört fühlt, dann nicht.

Sofern es wirklich ein eher ruhiges Plätzchen ist. Z.B. mittags auf dem Marktplatz ist nicht immer strafbar. ^^

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Libertinaerer  22.11.2019, 11:05
@LouPing
Achtet darauf nicht von Kindern erwischt zu werden, die heißt es zu schützen.

? Für die gelten keine Sonderregeln. Und vor dem Anblick von Sex müssen sie auch nicht "geschützt" werden.

PS: Bitte nicht mit "sexuellem Missbrauch" verwechseln.

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LouPing  22.11.2019, 11:28
@Libertinaerer

Blödsinn. Meine Frau und ich, wir haben schon öfter gezahlt. :-D

Und du? **lacht** Lass dich mal erwischen und aufklären.

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Libertinaerer  22.11.2019, 11:29
@LouPing

Noch nie

Kenne mich mit der Rechtsprechung wohl besser aus. 8-)

Lass dich mal erwischen und aufklären.

Schon geschehen, und aufklären muss mich niemand. Schon gar kein GF-User und auch kein dummer Bulle. 8-)

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LouPing  22.11.2019, 11:32
@Libertinaerer

Ganz sicher nicht. Du solltest dich weiterbilden:

..Einen Sonderfall, der in diesem Zusammenhang nicht den Schwerpunkt bilden, aber auch nicht unerwähnt bleiben soll und darf, bilden Konstellationen, in denen sexuelle Handlungen vor Kindern vorgenommen werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber, was nicht überraschen wird, in § 176 Absatz 4 Nummer 1 des Strafgesetzbuches noch einmal eine erhöhte Strafandrohung vor:
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt.
(Anwalt.de)

Das kann - zu Recht - richtig Ärger geben.

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:02
@LouPing

Nun, das Recht ist diesbezüglich weitaus komplizierter, als es für Laien (oder auch weniger versierte Juristen) den Anschein haben mag.

Ich weiß nicht, aus welchem Zusammenhang das Zitat stammt (EöÄ?), aber es ist auch schon an und für sich grundsätzlich falsch, bestenfalls irreführend.

Strafbar ist nämlich NICHT, wenn Kinder jemanden beim Sex sehen, sondern strafbar ist, wenn die Kinder mit in den Sex einbezogen werden.

D.h. in diesem Fall: Behandle Kinder so, wie Erwachsene, die sich ärgern: Mit dem Sex aufhören.

Ist dann weder EöÄ, noch sexueller Missbrauch.

Wenn man aber nicht aufhört, obwohl man weiß, dass sich ein Erwachsener ärgert, DANN ist es EöÄ. Und wenn man weiß, dass ein Kind daneben steht und man es gar z.B. mit Blickkontakt zum Teil der sexuellen Handlung macht, DANN ist es sexueller Missbrauch.

Mal so in Kürze hoffentlich verständlich gemacht!?

Wie gesagt: MICH muss bestimmt kein GF-User "aufklären". Und die Rechtskenntnisse von Polizisten sind gemeinhin übrigens auch eher überschaubarer Natur (inwieweit ihnen das bewusst ist, ist eine andere Frage - Demut ist bei so manchem Polizisten nicht Teil der Persönlichkeitsstruktur ^^).

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LouPing  22.11.2019, 12:06
@Libertinaerer

Da steht :

..in denen sexuelle Handlungen VOR Kindern vorgenommen werden..

Das hat beim erwischt werden Konsequenzen - ganz egal wie sehr du nun versuchst dich rauszuwinden.

Kinder- und Jugendschutzgesetz, da findest du auch entsprechende Hinweise.

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:06
@Libertinaerer

PS: Schrieb ich übrigens nicht ausdrücklich, Du mögest das bitte NICHT mit "sexuellem Missbrauch" verwechseln? Oh, doch, schrieb ich. Jetzt weißt Du auch, warum! 8-)

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:08
@LouPing

Tja, ich kann nichts dafür, dass Du einen Fachtext selber interpretierst, ohne Fachmann zu sein.

Ich habe dir erklärt, wie das zu verstehen ist, und gut ist.

Lies es ggf. in der juristischen Fachliteratur nach.

Oder lasse es bleiben. Mir egal ...

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LouPing  22.11.2019, 12:08
@Libertinaerer

Ach komm, einigen wir und darauf das du as StGB nicht aufmerksam genug "studiert" hast. :-D

Vor heißt nicht mit. Von einem Kind erwischt werden ist - VOR einem Kind.

..VOR einem Kind vornimmt.
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Libertinaerer  22.11.2019, 12:12
@LouPing

Nein, darauf können wir uns nicht "einigen". :-)

Wir können uns darauf einigen, dass ich die juristische Fachliteratur (mit entsprechender Erklärung, was der § 176 StGB diesbezüglich bedeutet) sowie viele Urteile kennen, und Du nicht (und Patrick wohl auch nicht).

Darauf kann man sich einigen. Und wenn nicht, ändert es auch nichts. 8-)

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PatrickLassan  22.11.2019, 12:12
@Libertinaerer

Was du nicht sagst. Offensichtlich hast du nicht verstanden, dass der Gesetzgeber nicht nur sexuelle Handlungen an Kindern unter Strafe stellt, sondern auch solche, die vor Kindern erfolgen.

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LouPing  22.11.2019, 12:16
@Libertinaerer

Ich liebe die Debatten mit dir - du kannst nicht verlieren, aber auch das macht dich nicht zu einen Juristen.

Deine Einstellung an sich ob Kinder in dem Fall schützenswert sind gibt mir die Sicherheit das du auf dem Fachgebiet lediglich als Laie unterwegs bist.

Ich beende das hiermit.

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:17
@PatrickLassan
Offensichtlich hast du nicht verstanden, dass der Gesetzgeber nicht nur sexuelle Handlungen an Kindern unter Strafe stellt, sondern auch solche, die vor Kindern erfolgen.

Und DAS ist eben, zumindest mit der Intention, die ihr hier in eurer Unkenntnis glauben machen wollt, eben so NICHT der Fall.

Wie bereits gesagt: Das "vor" bedeutet einen (nicht-körperlichen) Einbezug des Kindes in die sexuelle Handlung.

Es bedeutet NICHT, dass eine sexuelle Handlung illegal ist, wenn sie ein Kind sieht. Noch nicht mal wissentlich, was z.B. Eltern erfreuen dürfte, bei denen der Wohnraum knapp ist.

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LouPing  22.11.2019, 12:18
@Libertinaerer

Wenn jemand VOR dir Sex hat bist du nicht unmittelbar beteiligt und erwünscht.

Das nennt sich auch "erwischt werden".

Eltern die vorsätzlich Sex vor dem Kind haben bekommen Probleme mit dem Jugendamt.

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:26
@LouPing
du kannst nicht verlieren

Nicht, wenn ich im Recht bin.8-)

aber auch das macht dich nicht zu einen Juristen.

Nein, aber zu jemandem, der nachgelesen hat, was das Gesetz bedeutet, und wie es angewendet wird (bzw. eben auch nicht angewendet wird). 8-) Und das sehr ausführlich und nicht mal eben via "anwalt.de". ^^

Deine Einstellung an sich ob Kinder in dem Fall schützenswert sind gibt mir die Sicherheit das du auf dem Fachgebiet lediglich als Laie unterwegs bist.

Nun, der Schutz des Kindes ist einfach ein anderer, als Du es ohne diese Fachkenntnis glaubst. Das ist einzig dein Problem.

Deine "Sicherheit" verleitet dich darüberhinaus dazu, nicht mal zu überprüfen, ob deine Interpretation wirklich korrekt ist.

ICH habe mich schlau gemacht, Du bist in einer Schleife ewiger Unkenntnis gefangen. Die musst (und kannst) nur Du selbst durchbrechen.

Ich habe dich auf deine irrige Interpretation hingewiesen. NICHT mit "meiner Interpretation", sondern eben der von Fachleuten in Theorie und Praxis, inkl. diverser Urteile.

Nimm es an, mach dich im Zweifel selber schlau, ist dein Problem. Ich habe dich auf den Fehler hingewiesen, und das werde ich auch zukünftig tun, damit nicht irgendwer deine Interpretationen für bare Münze nimmt ... 8-)

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LouPing  22.11.2019, 12:40
@Libertinaerer

Nicht wieder rausreden - bitte. **lacht**

Respektiere einfach das Wörtchen "VOR" und gut, das ständiges verdrehen unserer Aussagen hat nichts mit Eloquenz zu tun, es zeigt deine Unfähigkeit Fehler einzugestehen.

Die das beizubringen ist/ war die Aufgabe deiner Eltern- ich habe drauf keinen Bock.

Tipp:

Dich hier als Jurist zu schmücken kann übrigens auch Konsequenzen haben, du solltest vorsichtiger werden.

Ich wünsche dir einen wundervollen Freitag.

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:49
@LouPing

Nein, eloquent ist, sich beizeiten Wissen angeeignet zu haben, was das "vor" in der Rechtsprechung hier bedeutet.

Und ich schmücke mich nicht als Jurist, sondern kenne die einschlägige Fachliteratur von Juristen, sowie einschlägige Urteile (logischerweise ebenfalls von Juristen).

Dass man sich bildet, möglichst bevor man öffentlich Unsinn vom Stapel lässt, DAS wiederum sollten Eltern wie auch Schule allerdings in der Tat beibringen. 8-)

Ist aber wohl in Internetzeiten etwas aus der Mode gekommen, sich tiefergehender zu bilden als mal eben oberflächlich via Google, ebenso wie sich öffentlich nur dann zu äußern, wenn man weiß, worüber man da spricht ...

... und es ist ja nun wirklich nicht so, als wenn dieses Thema noch niemals irgendwie vor Gericht gelandet wäre. Ist wahrlich genug Material da, wenn man sich nur die Mühe machen würde ...

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LouPing  22.11.2019, 12:52
@Libertinaerer

Ordnungswidrigkeiten gehen bei Bezahlung eher selten vor Gericht. Selbst wenn Kinder als Zuschauer involviert waren muss ein Vorsatz nachgewiesen werden. Oftmals bleibt es bei einer Ordnungsstrafe.

Lass es mal gut sein..

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:53
@LouPing
Wenn jemand VOR dir Sex hat bist du nicht unmittelbar beteiligt

Das lässt sich, wie bereits geschrieben, z.B. mittels Blickkontakt ändern. Das ist zumindest das klassische Beispiel in der Fachliteratur.

und erwünscht.

Steile These.

Eltern die vorsätzlich Sex vor dem Kind haben bekommen Probleme mit dem Jugendamt

Tja, das wiederum kommt auf ihre Intention an.

Beengte räumliche Verhältnisse wären ein Grund. Sexualaufklärung ein anderer.

Die Rechtslage ist eben tatsächlich NICHT so, wie DU den Anschein erwecken möchtest.

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LouPing  22.11.2019, 12:55
@Libertinaerer

Meine Güte - Intuition / enge räumliche Verhältnisse - willst du mir das als potentiellen Sexualkunde-Unterricht verkaufen? **lacht**

Jetzt wird es peinlich. Ich bin raus.

Danke für die nette Unterhaltung. :-D

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Libertinaerer  22.11.2019, 12:57
@LouPing

Tja, Beispiele aus der Fachliteratur ...

... wenn Du das peinlich findest, dann ist das deine Sache. Bzw. man kann "peinlich" finden, was immer man mag. Der Rechtsprechung ist solcherlei Peinlichkeit halt fremd. Die hat andere Kriterien.

Ich bin raus.

Gut. Nur nicht angefangen zu haben, wäre noch besser gewesen. 8-)

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In der Regel beide. Ansonsten wäre der Tat bestand schließlich ein anderer, wenn wir von einseitigen sexuellen Handlungen sprechen (ohne einverständnis).

motosara 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:50

Nein, war so gemeint, dass es beiden Spaß macht!

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Jeder der daran beteiligt ist wäre naheliegend.

Beide natürlich.. Hoffst du das irgendwie auf den Mann schieben zu können?

motosara 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:53

Nun, da der Mann mein Freund ist und ja der aktive Part ist ...

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Pflaumenpfanne  20.11.2019, 11:54
@motosara

Und was wäre wenn es zwei Männer wären? Soll die Polizei dann begutachten wer der Reiter und wer das Pferd war?

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motosara 
Fragesteller
 20.11.2019, 11:55
@Pflaumenpfanne

egal ob Männlein und/oder Weiblein. Ist nicht nur der aktive Partner "schuldig"?

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Pflaumenpfanne  20.11.2019, 11:57
@motosara

Solang man den passiven Teilnehmer nicht zwingt ist dieser genauso schuldig.

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Kollar  20.11.2019, 12:00
@Pflaumenpfanne

"Soll die Polizei dann begutachten wer der Reiter und wer das Pferd war?" - Wow, das wäre ein kompliziertes Strafverfahren. :D

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LoveInUnicorn  20.11.2019, 12:11
@motosara

Natürlich beide, wenn du es auch wolltest, hast du genau die selbe Schuld.

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