Wenn Mietvertrag Mann und Frau unterschrieben haben kann nur einer von ihnen ausziehen wenn sie sich trennen?

5 Antworten

Beide müsssen die Kündigung unterschreiben.

Weigert sich einer, dann kann der andere auf die Zustimmung des Verweigeres vor Gericht erfolgreich klagen.

Ausziehen kann einer von den Beiden, aber das entbindet ihn nicht vom Mietvertrag!

Wenn nur einer aus dem Mietvertrag entlassen werden will, dann muss der Vermieter zustimmen. Er wird dann überlegen, ob er den Anderen als alleinigen Mieter behalten will und dieser überhaupt die Miete alleine stemmen kann.

Derjenige der ausgezogen ist kann vom Vermieter immer noch haftbar gemacht werden, wenn der Andere, der in der Wohnung verblieben ist, z.B. die Miete nicht mehr zahlt.

https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/

Jeder kann seinen Vertragsteil kündigen und dann ausziehen. Was der Partner dann macht ist nicht mehr dein Problem

BenniXYZ  26.08.2018, 21:48

Nein, das stimmt nicht. Mitgefangen, mitgehangen. Beide haben unterschrieben und beide müssen kündigen. Ausziehen kann jeder für sich. Jedoch für die Miete haften beide gemeinsam.

Lumina473  26.08.2018, 21:56
@BenniXYZ

Hm, eigenartig bei mir hat es funktioniert und ich kenne auch einige andere Beispiel dazu 🤷 wie dem auch sei

BenniXYZ  26.08.2018, 22:08
@Lumina473

Da springt der Vermieter um die Ecken, einer zieht aus und der andere zahlt nur noch die halbe Miete. Kannst du vergessen. Das ist dir vielleicht gelungen, hast du Glück gehabt.

ToxicWaste  26.08.2018, 23:46

Vollkommen falsch und total daneben.

Wenn die Wohnung gekündigt werden soll, dann müssen beide unterschreiben. Das ist vollkommen richtig. Weigert sich der eine, kann auf Zustimmung zur Kündigung geklagt werden. Allerdings müssen dann beide ausziehen.

Möchte einer von beiden in der Wohnung bleiben, gibt es jedoch noch wetere Möglichkeiten anstatt der Kündigung.

Es kann zusammen mit beiden Partnern und und dem Vermieter eine gemeinsame Vertragsänderung unterzeichnet werden, mit der der Eine aus dem Vertrag entlassen wird und der Vertrag mit dem anderen fortgeführt wird.

Die folgenden Möglichkeiten gelten ausdrücklich nur für Verheiratete. Ich kann in deiner Frage nicht eindeutig erkennen, ob ihr verheiratet seid oder nur Partner.

Eine weitere Möglichkeit, bei der das Einverständnis des Vermieters nicht nötig ist: Wenn sich beide Eheleute einig sind, wer in der Wohnung bleiben soll, können sie eine gemeinsame Mitteilung darüber an den Vermieter schicken. Dies ist in §1568a Abs.3 Nr.1 BGB geregelt. Dem kann sich der Vermieter nicht widersetzen, jedoch hat er ein Sonderkündigungsrecht gegen den verbleibenden Ehepartner.

Wenn es keine Einigung gibt, kann im Scheidungsverfahren von einem Gericht bestimmt werden, wer in der Wohnung bleiben darf.

Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden oder man macht zusammen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag.

Der Auszug einer Person entbindet nicht von den Pflichten.

Schau mal hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Will der Andere nicht unterschreiben , muss man auf Zustimmung klagen.