Wenn mein Vater die Rente erhält, bekommt meine Mutter dann noch Hartz 4?
Wichtige Infos vorab.
Mein Vater hat nach einen ummöglichen Einstieg ins Berufsleben und einem Hartz4 Leben, die Frührente eingereicht.
Meine Eltern und zwei Geschwister leben z.Z. von Hartz 4 ( Vater, Mutter mit 400€ job und zwei Studentin mit Bafög.).
Meine Fragen:
- Wenn mein Vater die Rente jetzt bekommt, bekommt meine Mutter dann noch Hartz 4?
- Kann mein Vater Wohngeld als Rentner beantragen?
- Wenn meine Mutter in hartz 4 weiter läuft, kann sie dann nicht lieber Wohngeld beantragen? bzw. Wer ist für sie zuständig
Ich hiffe jemand kann mir helfen. Danke
8 Antworten
am besten mal hier ---> http://www.arbeitslosennetz.de/forum nachfragen. kann schon sein, das es noch anteilig alg2 gibt. die rechnen aber jeden cent auf. kommt auf die höhe der rente an, den verdienst der mutter natürlich auch auf die monatlichen ausgaben. ich vermute das bafög wird auch angererchnet. jedenfalls , wenn die geschwister noch zu hause wohnen. es kann sein, das es was gibt. kann aber auch sein, dass es nichts gibt
Das kann man Dir pauschal nicht beantworten. Da spielen einige Faktoren eine Rolle und wartet erstmal ab ob Deinem Vater Rente bewilligt wird und dann solltest Du vllt. die Frage nochmal stellen
Geht dein Vater in Rente, wird die Muter eHb (Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger) und der Vater zum ausgeschlossenen Ptr (Partner).
Das heißt, sie bleiben eine Bedarfsgemeinschaft, was einen abgesenkten Regelsatz bedeutet (323).
1. Ob deine Muttter H4-Anspruch hat, hängt von der Höhe der Rente deinmes Vaters ab.
In obiger Konstellation ist es so, dass zunächst sein fiktiver Bedarf (323 + anteilige KDU) voll gedeckt sein muss, bevor Einkommen unter Berücksichtigung des 30 EUR-FB in der BG angerechnet werden darf.
2. Ja
3. Jein. Wohngeldanspruch hat sie nur, wenn kein H4-Restbedarf bleibt. Ansonsten muss es H4 werden.
Moin, das hängt davon ab, ob Dein Vater die Rente erhält und wie hoch diese ist. Alles andere Wären jetzt nur Vermutungen, wenn die Höhe der Rente nicht bekannt ist.
Regi
wenn alle zusammen wohnen wird nach wie vor alles zusammen berechnet, denn es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Genaueres erfährt ihr bei der Agentur f.Arbeit/bzw. Jobcenter oder Sozialamt......