Wenn man vergewaltigt worden ist, muss man es beim Frauenarzt beweisen können, um das Kind abzutreiben?
5 Antworten
Soweit ich weiß greift die kriminologische Indikation auch nur bis einschl. 12. SSW. Der einzige Unterschied ist, dass kein Beratungsgespräch für die Abtreibung vonnöten ist.
Doch die Voraussetzung ist, dass von ärztlicher Seite festgestellt wurde oder zumindest dringende Gründe dafür sprechen, dass die Frau Opfer eines Sexualdeliktes war und es dadurch zur Schwangerschaft gekommen ist. Das heißt NICHT, dass es per se bewiesen werden muss, es muss halt eben nur vor dem Arzt glaubhaft gemacht werden, sodass der dann entsprechend sein Votum dahingehend abgibt.
Der einzige Unterschied ist
Ein weiterer "kleiner" Unterschied ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung ist...
Wenn man vergewaltigt worden ist, bekommt man bei der Polizei in der Regel Broschüren über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und Adresslisten mit Hilfsangeboten ausgehändigt.
Eine kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ist gegeben, wenn nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht.
Hier erfolgt die Indikationsstellung durch eine Ärztin oder einen Arzt – und nicht etwa durch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Für eine kriminologische Indikation ist es nicht notwendig, dass die Straftat zur Anzeige kam.
Bei der kriminologischen Indikation gibt es keine Beratungspflicht. Das Angebot der Beratungsstellen steht aber auch bei dieser Indikation zur Verfügung.
Auch bei kriminologischer Indikation darf der Abbruch nur bis zum Ende der zwölften Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) durchgeführt werden.
Alles Gute für dich!
Du kannst bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche immer abtreiben, egal aus welchem Grund. Jedoch wird man gefragt, was der Grund für eine Abtreibung ist.
Du liest dir alle paar Stunden oder Tage immer wieder alle Antworten durch?
Nein, du kannst es auch so abtreiben, wenn du ein Gespräch bei zB. Pro Familia gemacht hast.
Allerdings ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.
Man/Frau muss da nichts "erfinden".
- Frau muss wissen was sie will
- Frau muss sich beraten lassen
- Frau muss die verfügbare Zeit dazu nutzen.
Allerdings ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.
das war aber nicht die Frage, wenn ich sie richtig gelesen habe. Hast Du sie gelesen ?
Was hat meine Antwort auf die Frage von Bastian68 mit meinem Kommentar auf deine Antwort zu tun? Das sind doch zwei verschiedene Adressaten.
Und "100-fach" erschließt sich mir immer noch nicht. Ist aber auch nicht wirklich wichtig...
Richtig - überall da, wo der Eindruck entsteht, dass eine Indikation keinen Unterschied macht.
Aber was hast du mit den anderen Antworten zu schaffen? Wobei es sich nebenbei bemerkt lediglich um 5 handelt. Aber vielleicht folgen ja noch 95 Antworten und vielleicht kommentiere ich die dann auch.
Ich wünsche dir noch ein schönes Leben!
...ist ein Schwangerschaftsabbruch mit Indikation eine Kassenleistung, ansonsten nicht.