wenn man einen offenbarungseid leistet, hat man dann ruhe vor anderen gläubigern?

10 Antworten

In der Regel ja, weil sie ungern ihr gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen.Insofern ist die EV eine gute Sache. Versuchen können sie es allerdings trotzdem.

isabell85 
Fragesteller
 17.09.2009, 14:22

sie bekommt ja als noch post von irgendwelchen gläubigern. nagut, sie hat den eid auch erst letzte woche abgelegt

SibTiger  17.09.2009, 14:31
@isabell85

Briefe können Gläubiger immer schicken, Papier ist geduldig.

isabell85 
Fragesteller
 17.09.2009, 14:41
@SibTiger

und wenn es schon gelbe briefe also die vom gericht sind?

SibTiger  17.09.2009, 14:53
@isabell85

Dann sind es entweder Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide. Gegen Mahnbescheide kann man Widerspruch, gegen Vollstreckungsbescheide Einspruch erheben. Das empfiehlt sich aber nur wenn der Einspruch begründet ist. Ansonsten sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen es ist zu empfehlen, auf die abgeleistete EV hinzuweisen. Mehr kommt dann selten.

isabell85 
Fragesteller
 17.09.2009, 14:54
@SibTiger

kommt wegen diesen briefen dann der gv?

SibTiger  17.09.2009, 15:14
@isabell85

Im Endeffekt ist ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid notwendig damit überhaupt ein Gerichtsvollzieher kommt. Es kann höchsten sein, das für Schulden beim Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen kein Gerichtsvollzieher kommt, weil diese Stellen eigene Vollstreckungsbeamte haben. Sie können auch eine EV abnehmen und die Folgen sind die gleichen.

Wenn du die EV abgegeben hast,versicherst du an Eides statt,kein Geld oder Vermögen zu haben.Dies kannst du dann allen Gläubigern,die noch auf dich zu kommen mitteilen.Allerdings gilt dieser Titel 30 Jahre und in dieser Zeit können die Gläubiger immer wieder kommen und versuchen das Geld einzutreiben.Hast du immer noch nichts,legst du erneut die EV ab.Entgültig Ruhe bekommst du nur mit einer Privatinsolvenz.Du mußt auch bedenken,mit einer abgelgeten EV bekommst du nirgends ein Konto.

swatkatten  17.09.2009, 14:16

Natürlich bekommt man ein Konto! Die Bank ist verpflichtet, ein Konto einzurichten, notfalls kann man das per Gerichtsbeschluß erwirken. War bei mir jedenfalls so.

SibTiger  17.09.2009, 14:26
@swatkatten

Leider ist das nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Wenn man eine sehr schlechte Schufa hat bekommt man immer noch keines.

Oberzicke  18.09.2009, 15:35
@SibTiger

Stimmt. Man bekommt nicht mehr zwingend ein Konto! Früher waren es die Sparkassen, die eins aufmachen mussten, egal, ob schlechte Schufa oder nicht. Heutzutage ist die Sparkasse die schnellste Bank, die solche Schuldner rauswirft!

thommy12  18.09.2009, 22:00
@SibTiger

Schmarrn! Ein Freund von mir hat einen Score von 5 und er hat auch ein Konto bei der Sparkasse bekommen!

Das ist ein allgemeiner Irrglaube dass Schuldner denken, sie hätten dann Ruhe vor den Gläubigern. Im Gegenteil, der Offenbarungseid legt alles offen, auch Bankdaten und Arbeitgeber und somit können nun alle Gläubiger das Konto pfänden und oder beim Arbeitgeber pfänden.... Sogenannte "Ruhe" hat man vor seinen Gläubigern nie, denn der Gläubiger hat immer das Recht, alles zu versuchen, um an sein Geld zu kommen.

SibTiger  17.09.2009, 14:10

Wenn er bereit ist die Kosten dafür vorzustrecken. Das macht nach meiner Erfahrung kaum einer.

Wenn Deine Freundin den "Offenbarungseid" abgelegt hat, solltest du eigentlich wissen, dass das Eidesstattliche Versicherung heißt! Diese Eidesstattliche Versicherung soll ein Vermögensverzeichnis darstellen und somit beweisen, dass der Schuldner nichts hat. Allerdings dient dieses Verzeichnis auch oft den Gläubigern um noch nich bekannte Konten und Arbeitgeberdaten zu bekommen. Bei mir hatte es allerdings ausgereicht, bei anderen Gläubigern auf die abgegebene EV hinzuweisen! Bei anderen soll es meist erst der Anfang allen Übels gewesen sein.

Nein, sie wird keine Ruhe vor anderen Gläubigern haben. Der OE gilt nur für einen Gläubiger. Theoretisch kann jeder einzelne Gläubiger von ihr einen OE (Offenbarungseid oder auch eidesstattliche Versicherung) verlangen.

SibTiger  17.09.2009, 14:11

Das ist sachlich falsch.

Andokai  17.09.2009, 14:13
@SibTiger

Klär mich auf. Ich mußte mehrere innerhalb eines Jahres abgeben. Also was ist an meiner Antwort bitte sachlich falsch? Bin immer offen für Kritik. Man kann ja auch nicht alles wissen.

SibTiger  17.09.2009, 14:23
@Andokai

Man brauch nur alle 3 Jahre einmal eine EV leisten. Dann wir man in das Schuldnerregister eingetragen und die Gläubiger wissen, das Du unpfändbar bist. Sie können zwar Lohn- oder Konto-pfändung versuchen, aber es wird kein Gerichtsvollzieher mehr kommen. Das ist doch der Sinn einer EV. Ich habe bisher 4 x (leider) eine ablegen müssen; in einem Zeitraum von 15 Jahren. Zwischendurch war immer Ruhe.

Andokai  17.09.2009, 14:41
@SibTiger

Ist das neu? Denn wie gesagt: ich mußte mal innerhalb eines Jahres für mehrere Gläubiger OE's leisten. Das ist allerdings schon so 15 Jahre her. Danke für Deine Info.

SibTiger  17.09.2009, 14:59
@Andokai

Wie es vor einigen Jahren war müsste ich auch erst nachsehen. Das Insolvenzrecht ist ja ständigen Änderungen unterworfen. Es kann natürlich gut sein das es damals anders war. Hoffentlich ist bei Dir inzwischen alles geregelt.

Oberzicke  18.09.2009, 15:36
@Andokai

Das ist mir auch neu. Man muss nur 1x die EV ablegen und diese wird dann an alle Gläubiger weiter gegeben, wenn sie sie beim Amtsgericht anfordern.

Nur, wenn sich etwas ändern sollte (es wird bekannt, dass Du ein neues Bankkonto hast oder sich neue finanzielle Möglichkeiten ergeben haben) kann ein Neuantrag bzw. eine Ergänzung vom Gläubiger beantragt werden.

Andokai  26.09.2009, 21:03
@SibTiger

Danke der Nachfrage. Vieles wurde mittlerweile wegen "Uneinbringbarkeit" (blödes Wort) gestrichen. So stand das auf dem Schufa-Ausdruck. Da das der Löwenanteil war, stottere ich jetzt noch 1 Jahr einen Gläubiger ab und das war es dann endlich. Alles ohne Privat-insolvenz.