Wenn man eine Leiche findet - sollte man dann zuerst versuchen wiederzubeleben (wenn es nicht offensichtlich ist, dass sie tot ist) oder direkt Polizei?
Also angenommen ich finde im Gebüsch einen leblosen Körper. Sollte ich dann versuchen sie wiederzubeleben oder direkt die Polizei anrufen?
Weil das Problem ist.... angenommen ich belebe sie (erfolglos) wieder, dann sind doch meine DNA-Spüren überall an der Leiche. Wenn die Ermittler dann rausfinden, dass es Mord war, finden sie überall DNA-Spuren von MIR?
6 Antworten
Eine Leiche brauchst du nicht versuchen wiederzubeleben.
Jeder hat aber die Pflicht etwas zu unternehmen! Wenn es bloß den Notruf zu wählen ist, weil man sich weiteres nicht zutraut, das ist das mindeste beim auffinden einer leblosen Person.
Ansprechen, An den Schultern rütteln, nochmal Ansprechen, Atmung kontrollieren (hören, fühlen sehen Bauch/Brust heben senken)... Wenn Atmung vorhanden aber nicht Ansprechbar dann Stabile Seitenlage...
Keine Atmung: Mundraum nach Fremdkörpern überprüfen, Kopf überstrecken 30 mal auf dem Unteren Brustknochen drücken und 2 mal beatmen und immer so weiter.... (Vorher Notruf abgesetzt haben oder jemanden dazu beauftragt haben, im Ideallfall ist man sowieso zu zweit).
Mach dir um die Spuren mal gar keine Gedanken...
Wer im Guten helfen will, auch wenn er falsch hilft, wird eigentlich nicht belangt. Die wenigsten können und dürfen den Tod feststellen, solange hat man zu helfen! ... Wenn es zu ekelig ist oder man selber durch Anblick oder Betroffen sein einen Schock erleidet, dann ist dies nicht zumutbar und somit auch ok...
Aber es ist zumutbar die Polizei zu rufen. Und damit hat man dann auch seiner Pflicht genüge getan.
Denn Tod kann nur der Notarzt feststellen. Die Todesursache die Gerichtsmedizin. Du Schlauer.
Richtig wäre, den Rettungsdienst zu rufen und bis zum Eintreffen ggf. erste Hilfe zu leisten.
Doch du hast das Nebenproblem korrekt erkannt. In einem solchen Fall wärst du am Tatort, die Sache mit dem Alibi erübrigt sich dadurch mitunter, und ein Tatmotiv läßt sich beliebig konstruieren. Wenn du obendrein zuvor schon einmal wegen Gewalttätigkeit aufgefallen bist, dann kann das ein sehr heftiges Problem werden.
Wenn du dich aber aus solcher Besorgnis heraus einfach verkrümelst, dann könnte das Problem "unterlassene Hilfeleistung" entstehen, ggf. sogar fahrlässige Tötung aufgrund unterlassener Hilfeleistung.
Da Du nicht erkennen kannst ob die Person tot ist, stelle fest ob Du Atmung sehen kannst. FAlls nicht 110 anrufen.
112 bitte...Atmung kann man nicht sehen, nur ob sich Bauch/Brustkorb hebt. Atmung kann man fühlen und hören... Also auch noch falsche Antworten geben finde ich nicht schön
110 ist schon richtig, die informieren von sich aus den Rettungsdienst.
Deine falschen Kommentare solltest Du vermeiden. Lese die Antwort richtig und verstehe sie, dann musst doch nicht wie der Dorflehrer auftreten.
1. Rettungsdienst rufen oder Polizei
2. Erste Hilfe Massnahmen prüfen und lebensrettende Sofortmassnahmen durchführen
Erstmal die Polizei rufen. Die kannst du dann auch fragen, ob du Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen sollst.
Soso die Polizei... wie wäre es denn mit der Feuerwehr- und Rettungsdienst(leitstelle) Nummer: 112 ?
Weil die Polizei bei unklarer Sachlage den Rettungsdienst gleich informiert. So einfach ist das.... :-)
wie wäre es denn wenn Du mal richtige Antworten unkommentiert lassen könntest als ewig den Dorflehrer zu spielen.
Mach dir um die Spuren mal gar keine Gedanken...
Ja... das sagst du so einfach. Und am Ende sitzt man unschuldig vorm Richter.