Wenn man die gesetzliche Betreuung in seiner Familie übernimmt,wie viel Geld bekommt man dafür?

2 Antworten

Wer innerhalb seiner Familie eine gesetzliche Betreuung übernimmt, kann hierfür nach Ablauf eines Betreuungsjahres eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro beantragen. Voraussetzung ist hierfür die Erstellung und Abgabe eines Betreuungsberichtes (muss jedes Jahr erstellt werden). Damit soll der Betreuer für alle kleineren Auslagen und Aufwendungen entschädigt werden (Porto für Briefe, Büromaterial, Telefonate etc.). Damit sind aber auch alle Auslagen abgegolten Es handelt sich hierbei - wie der Begriff aussagt - um eine Entschädigung, nicht um eine Erstattung aller Auslagen. Letztere wäre es, wenn tatsächlich alle Vorauslagen nach Vorlage der ganzen Zahlungsquittungen erstattet würden. Das ist aber bei der ehrenamtlichen Betreuung nicht vorgesehen. Unter gewissen Umständen (ser viele Begleitungsfahrten, hohe Entfernung zum Betreuten) ist die zusätzliche Erstattung vo Fahrtkosten möglich, muss aber vorher gesondert beim Betreuungsgericht beantragt werden.

Die Übernahme einer Betreuung innerhalb der eigenen Familie will gut überlegt sein, da man - je nach gerichtlicher Festlegung der Aufgabenkreise - das Leben für einen anderen organisieren muss. Noch dazu fehlt es dann durch die emotionale Nähe an professioneller Distanz. Das mag in vielen Fällen unproblematisch sein, wird jedoch zur eigenen Belastung, wenn derjenige besonders schwer psychisch oder gar an einer Sucht erkrankt ist. In diesen Fälle sollte man sich professionelle Hilfe suchen. Hier sind auch die Betreuungsvereine sehr hilfreich; man kann hier auch die Betreuung teilen (entscheidet aber stets der Betreuungsrichter).

Ich hoffe, ich kann Dir damit ein wenig weiterhelfen.

laurastern7015  27.09.2015, 13:31

399 euro

Ist das so wichtig? Geld? Oder sollte nicht eher die Betreuung Deiner Familie vordergründig sein?

auri93 
Fragesteller
 24.09.2015, 21:17

Ja sollte es. aber ich würde es trotzdem gerne wissen weil ich das Gefühl hab in meiner Familie wird es gemacht wegen Geld. Ich würde gerne die Summe wissen 

WinstonSmith913  24.07.2019, 20:04
@auri93

Die Betreuungsgebühren betragen für einen ehrenamtlichen Betreuer pro Jahr zur Zeit 399 Euro. Allerdings geschieht beim Betreuungsgericht nichts von selbst. Ohne Antragstellung läuft gar nichts.

FlyingCarpet  31.03.2016, 22:54

Der finanzielle Aufwand, gerade durch ein Familienmitglied ist wesentlich höher, als die Aufwandsentschädigung. 

Novosibirsk  27.01.2018, 00:06

Zu berücksichtigen ist zudem, dass jegliche Betreuungskosten vom Betreuungsgericht an den Betreuten weitergereicht werden, so dass die Einnahme des Betreuers aus der Aufwandsentschädigung beim Betreuten wieder eingetrieben wird.

Nur für den Fall der Mittellosigkeit des Betreuten besteht für diesen eine Chance, diese die Betreuungsgebühr nicht mehr zu tragen.

Dies hindert allerdings nicht die Betreuungsgerichte , Betreute fälschlicherweise als vermögend einzuschätzen und bei ihnen diese Forderungen mittels Gerichtsvollzieher einzutreiben.