Wenn man bei uns in der schule mit handy erwischt wird, wird es für bis zu 2 wochen abgenommen. Ist das erlaubt?

6 Antworten

Wenn es in der Schulordnung steht und deine Eltern sich mit der Schulordnung einverstanden erklärt haben, dann ja.

Und wieder eine Darf-der-Lehrer-Frage, bei der ich mich frage, wo eigentlich das Problem ist ...

Einfach das Handy nicht nutzen und man hat keine Probleme.


TT224 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:52

Keiner hat gefragt

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Was das immer für dämliche Antworten hier sind...

Die Schule muss das Handy am Ende des Schultages wieder rausgeben. Es darf nicht für zwei Wochen einbehalten werden. Letzteres dient nicht mehr dem Zweck, Störungen im Unterricht zu vermeiden. Daher ist ein Zeitraum von zwei Wochen nicht gerechtfertigt.

Nein ist es nicht. Dein Privateigentum darf nur eingezogen werden, wenn es pädagogisch sinnvoll und angemessen ist (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). 2 Wochen sind pädagogisch nicht sinnvoll und schon gar nicht angemessen.

Eine Rückgabe muss i.d.R. bis maximal Ende des Schultages erfolgen.

finde ich gut es muss spürbare konsequenzen geben wenn man sich über Regeln hinwegsetzt


TT224 
Fragesteller
 07.03.2024, 21:53

Du schreibst wohl von mamas laptop aus

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nobodyathome  07.03.2024, 22:00
@TT224

Ich kann nichts dafür wenn du nicht mit meiner Meinung klar kommst.

Und ich hatte schon vor 30 Jahren meinen ersten Computer.

Und nochmal wenn man sich nicht an Regeln halten kann dann muß es spürbare Konsequenzen geben.

Wenn ich bei uns im Betrieb mit dem Handy in der Sperrzone angetroffen werde wird es beschlagnahmt und ich bekomme es erst wieder wenn nachweislich kein IT Verstoß begangen wurde

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