Wenn jemand einen Unfall mit seinem Roller (50ccm) verursacht hat, wirkt sich dies auf den Schadenfreiheitsrabatt der Autoversicherung des gleichen Fahrers aus?

8 Antworten

Erst mal ein klares Nein, sofern es sich bei der Mopedversicherung um ein Versicherungskennzeichen und nicht um ein zulassungspflichtiges Kfz (sog. großes Nummernschild) handelt.
Was hier z.b. zur DEVK oder anderen Gesellschaften geschrieben wurde hat nichts damit zu tun das irgend etwas an den GDV gemeldet wird. (darüber fragen die Versicherungsgesellschaften die SF Einstufung für jeden neuen Vertrag ab) Wenn einige Gesellschaften eine Sondereinstufung vornehmen, für z.b  vorausgehende Inanspruchnahme eines Versicherungskennzeichen, Kundenkinder, Teilnahme am begleiteten Fahren u.s.w. um hier nur einige zu nennen, ist das ganz allein die Entscheidung / Rabatt der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und wird bei einem späteren Versicherer Wechsel ebenso wenig an den GDV gemeldet wie ein Schadensereignis das durch ein V- Kennzeichen reguliert wurde. Der GDV erhält in jedem Fall nur die mit einem zulassungspflichtigen Kfz anrechenbaren Jahre (mind. 6 Monate per Kalenderjahr) als SF Einstufung einer erloschenen Kfz Versicherung 

... ja, wenn er diesen "Moped-Vertrag" für eine Kfz-Versicherung bei der DEVK benötigt, geben die die verbesserte Einstufung nicht!

Nein, denn für den Roller gilt ja eine eigene Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt des Autos gilt ausschließlich für dieses und hat mit dem Roller nichts zu tun.


shazam911 
Fragesteller
 03.07.2015, 19:08

danke für die schnell Antwort. Das ist gut zu wissen!!!

Grundsätzlich gilt für das "sogenannte kleine Nummernschild" keine Schadenfreiheitsklasse. Hierüber gibt es aber auch keine Vollkaskoversicherung sondern lediglich die Haftpflicht und Kasko gegen Diebstahl u. dgl. Also der selbst entstandene Schaden ist hierüber nicht abgedeckt. Lediglich Schäden an fremden Fahrzeugen oder Personen werden von der Versicherung getragen und dies ohne Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse bei anderen Verträgen.

Falls du nur ein Versicherungskennzeichen hast, dann hat ein gemeldeter Schaden keine Auswirkung auf die spätere Kfz-Versicherung, ausser bei der Mopedregelung von der DEVK, wie schleudermaxe schon richtigerweise geantwortrt hat!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin