Wenn jemand dabei ist wie sein Kumpel/seine Freundin im Laden etwas klaut, gilt der Grundsatz "mitgefangen, mitgehangen, d.h. werden beide bestraft?

3 Antworten

Naja ist eine Auslegungssache, denn "mitgehangen, mitgefangen" könnte man ja nur behaupten, wenn man nachweisen kann, dass die Begleitung vom Diebstahl wusste. Oder? Außerdem ist das lediglich nur ein "Polizistenausdruck".

Also was willste machen, wenn dein Kumpel klaut, während du dich im Laden umguckst? Klar wird man dich auch durchsuchen wollen und Stress gibt es bestimmt, aber letztlich kann man dir nichts nachweisen.

Einen solchen Grundsatz gibt es im Strafrecht nicht. Wenn du mithilfst, wirst du wegen Beihilfe bestraft.

So einen Grundsatz gibt es nicht. In einem Rechtsstaat wird nur bestraft, wer sich strafbar gemacht hat.