Wenn ich keine Rundfunkgebühren zahle, aber auch kein Fernsehen schaue und kein Radio höre, muss ich dann ein schlechtes Gewissen haben?

2 Antworten

Nein!

Aber die anschließenden Mahnungen werden dir eines geben.

Wir haben ein in vielen Punkten recht fragwürdiges System. Obwohl sich in den Kommentaren zu Gebühren-Nachrichten so viele Menschen beschweren, spürt man, es wird keine Änderung geben. Man bräuchte etwas übernatürliches, das einen Reset initiiert, um neu anzufangen. Mit den Menschen, die dann übrig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beobachtung und Mustererkennung.

Nein das nicht. Die Gebühren sind eh viel zu hoch. Leider ist es aber so, daß man leider trotzdem zahlen muß.

In folgenden Fällen brauchst du aber nichts zahlen:

  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz
  • Blinden­hilfe
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz
  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben