Wenn ich keine Rundfunkgebühren zahle, aber auch kein Fernsehen schaue und kein Radio höre, muss ich dann ein schlechtes Gewissen haben?
2 Antworten
Nein!
Aber die anschließenden Mahnungen werden dir eines geben.
Wir haben ein in vielen Punkten recht fragwürdiges System. Obwohl sich in den Kommentaren zu Gebühren-Nachrichten so viele Menschen beschweren, spürt man, es wird keine Änderung geben. Man bräuchte etwas übernatürliches, das einen Reset initiiert, um neu anzufangen. Mit den Menschen, die dann übrig sind.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beobachtung und Mustererkennung.
Nein das nicht. Die Gebühren sind eh viel zu hoch. Leider ist es aber so, daß man leider trotzdem zahlen muß.
In folgenden Fällen brauchst du aber nichts zahlen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben