Wenn es der Hersteller die Defekte Ware nicht die Abholung veranlasst ab wann darf man es behalten?
Hallo habe bei einem Namhaften Hersteller eine Gewerbliche Waschmaschine gekauft( habe eine Wäscherei). Wie die Maschine geliefert worden und aufgestellt worden ist muss ich feststellen das die Trommel Kratzer hat. Habe es dann am gleichen Tag reklamiert und es wurde die Maschine von Kundendiens ausgetauscht. Die Waschmaschine mit den Kratzern wurde wieder verpackt und mit versichert das die in den nächsten drei Tagen von einer Spedition abgeholt würde. Mittlerweile steht die Maschine seit über drei Wochen rum. Jetzt wollte ich einfach mal fragen ob jemand weiß wenn die Maschine nach einer Bestimmten Zeit nicht Abgeholt wird ob man sie dann behalten darf? Weil die Kratzer könnte man rauspolieren.
2 Antworten
Eine Woche. Aber das ist ein schwierige Rechtslage. Ich würde so was 1 Jahr aufbewahen. Aber besser ist man regelt das mit dem Verkäufer.
https://www.lecturio.de/magazin/aufbewahrungspflicht-selbsthilfeverkauf/
Du weißt schon, dass wir gerade quasi Ausnahmezustand haben? Da steht so eine popelige Waschmaschine ganz hinten auf der to-do-Liste...
Ja das weiß ich möchte eigentlich nur allgemein wissen ob man es nach einer Bestimmten Zeit behalten darf