Wenn bei Hausratversicherung steht "Abzüge durch Dachschrägen sind nicht zu berücksichtigen" heißt das ich muss mehr angeben als im Grundriss steht bei DG?
4 Antworten
Du musst die tatsächliche Grundfläche angeben
Naja, nicht ganz, nur die Fläche, die auch laut Vers. Wohnfläche ist, meist anhand vom Grundriss gut zu ermitteln.
Bei DG-Wohnungen werden die Fläche unter den schrägen, ab einem gewissen Level nicht mehr voll in der q-Bestimmung für die Vermietung oder Verkauf angerechnet. Begründung: Keine "volle" Nutzungsmöglichkeit Der Versicherung ist das hingegen egal. Du kannst ja dennoch niedrigere Möbel,... dennoch unter die Schrägen stellen. Daher möchte die Versicherung gerne die reine Grundfläche wissen.
Ja, gegenüber niedrigeren Angaben wird die Versicherung teurer, jedoch ist auch der Wert, der im Schadensfall versichert ist ebenfalls höher.
Nein...das heißt, dass Du die exakte qm Größe der Wohnung angeben musst und keine Abzüge wegen Dachschrägen vornehmen darfst.
Nein, nicht unbedingt, denn die Flächen für Wintergärten ohne Heizung, Balkone, unter Treppen, und Terrassen, zählt die Versicherung ja nicht mit
Dachschrägenabzug kennt die Versicherung nicht, denn die Bodenfläche wird ja bei einem Schaden komplett repariert, und nicht die ab den Schrägen.