Wenden vor privateinfahrten erlaubt?
Hallo Community, Ich stehe kurz vor meiner Praktischen Führerscheinprüfung(morgen). Da das Umkehren eine Grundfahraufgabe darstellt, welche höchstwahrscheinlich drankommt, stellt sich mir jetzt grade die Frage ob ich beim wenden in einer 30er Zone rückwärts auf eine privateinfahrt fahren darf. Oder ob ich nur auf den abgesenkten Bürgersteig fahren darf und nicht auf die privateinfahrt.
Ich bedanke mich sehr für eure Antworten
5 Antworten
So lange der Besitzer es nicht verbietet, darf man das. Steht aber eben das Schild vor dem Parkplatz "befahren und wenden verboten", dann nicht. Habe aber so ein Schild auch noch nie gesehen ;)
Man könnte auch so argumentieren: Du wolltest dort parken, hast dann gerade noch rechtzeitig bemerkt, daß das ein Privatgrundstück ist, und bist wieder rausgefahren.
.....du gibst dem Fahranfänger den Rat, in der Prüfung Unsinn zu verzapfen und dann zu lügen?....
Die Einfahrt darfst Du innerhalb des Privatgrundstücks nicht benutzen, nur auf dem Bürgersteig-Anteil. Das hat mit der StVO aber nichts zu tun, sondern mit dem BGB. Deshalb weiß ich auch nicht, ob der Fahrprüfer das als Fahrfehler ansehen würde.
Hallo.
Einen PKW würde mir nichts ausmachen, aber ein 40 to. LKW wäre schon was anderes.
Ist nicht so einfach zu beantworten eigentlich.
Grundsätzlich hast du auf einem Privatgelände nichts verloren und sofern es sich vermeiden lässt, würde ich es nicht befahren. Wenn die Straße allerdings zu eng ist und du wenden musst, bleibt dir nichts anderes übrig. Aber in einer Fahrprüfung würd ichs lassen..such dir lieber einen öffentlichen Platz oder einen Wendeplatz
Ich würde dir auch davon abraten, das kannst du machen, wenn du deinen Führerschein hast. Je nachdem wie dein Prüfer ist, könnte das ein Anlass sein dich durchfallen zu lassen.
Streng genommen darf man den Gehweg ja nicht befahren ;) (Außer man befährt eben ein Grundstück).
Auf der ganz sicheren Seite bist Du dann wohl, wenn Du nur auf der Straße eben in drei Zügen wendest. Oder eben an der nächsten Kreuzung wendest (sofern kein Verkehr ist).
Wenn der Prüfer sagt, dass man wenden soll, dann auch nur, um zu schauen, ob alles ordnungsgemäß gemacht wird. Das heißt, man sollte nur die entsprechenden Wendeplätze dafür nutzen und nicht irgendeine Kreuzung bzw. Privateinfahrt. Der Prüfer wird dir ja nicht an Stellen, an denen das Wenden unmöglich ist, drum bitten. Eher da, wo auch unmittelbare Wendeplätze in der Nähe sind.
Wenn du eine 2dezidierte" Antwort willst frag beim ADAC oder vielleicht wäre wikipedia noch ne gute Adresse.
wie ist das denn wenn ich nur den bürgersteig vor der einfahrt befahre zum wenden? das dürfte ja theoretisch in ordnung sein