Wem steht das Kindergeld zu? Eltern oder Kind?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sogennatne Kindergeld dient den Eltern, die von diesem Geld, das Kind verpflegen müssen.

In Amerika kann man Kinder ab 16 vollmündig machen, dies geht aber nur unter bestimmten Bedingungen. So stehen Kinder schon mit 16 auf ihren eigenen Beinen und müssen sich um sich selbst kümmern, denn sie bekommen mehr Vertrauen zugesprochen.

Aber hier in Deutschland haben wir ein System, wir haben einen helfenden Staat. Eltern wedern unterstützt müssen aber auch noch viel mehr für ihreKinder bezahlen, genau wie sie auch bei weiterer Bildung unterstützen müssen. Dafür bezahlen die Kinder irgendwann die Rente, die Pflege und vieles mehr für die Eltern. Dieses System ist so aufgebaut das Generation für Generation sorgt.

Aber um noch mal zu deiner Frage zu kommen, die Eltern müssen dem 17 Jährigen, dieses Geld nicht auszahlen, aber natürlich kann man mit seinen Eltern über eine solche ''Taschenglederhöhung" diskutieren. Jedoch ist Kindergeld nur eine Unterstützung nicht mehr.

Wenn du das wirklich so vorhast, dann machst du einen ganz-ganz schlechten Tausch. Was denkst du denn, was das (Über)Leben kostet? Wohnen, essen, trinken, Wäsche waschen, Strom, Müll usw. Da ist aber noch kein Privatvergnügen dabei.

Was denkst du denn wie viel Kindergeld die Eltern bekommen ?

Davon kann man z.B. in der Regel in einem 2 oder 3 Personenhaushalt noch nicht mal den Mietanteil inkl. Abschlag für Haushaltsstrom und Beiträgen für die Hausratversicherung abdecken.

Von was will denn dann das Kind noch Essen und sonstige Verpflegung zahlen ?

Also macht die ganze Forderung gar keinen Sinn und ist gesetzlich auch nicht durch zu bringen.

Das Kind kann das Kindergeld erst selber einfordern,wenn es volljährig ist,nicht mehr bei den Eltern wohnt und auf eine eigene Anschrift gemeldet ist und die Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leisten würden.

Nein!

Solange er im Haushalt der Eltern lebt, steht den Eltern das Kindergeld zu.