Wem gehört zu welchen anteilen ein Haus oder ein Grundstück dass nach dem Ableben auf einem Gemeinschaftsgrundsück steht?

5 Antworten

Wenn testamentarisch nichts besonders geregelt ist, gehört der Tante natürlich immer noch die Hälfte. Die erbt ja nichts.

Wenn der Rest deinem Vater alleine gehört, wird es unter den Erben (Ehefrau und die Kinder) zu gleichen Teilen aufgeteilt. Also jedem 10 %.

Sollte der Hausanteil deinem Eltern gemeinsam gehören, würde nur die Hälfte unter den fünf Erben aufgeteilt, da der Anteil deiner Mutter ja erst bei deren Tod aufgeteilt wird.


hilflos99  09.03.2025, 17:01

falsch, die Ehefrau erbt 50% bei Zugewinngemeinschaft

Eine Situaton in die ich niemals gerne kommen würde.Auf deiner Seite hast du es in etwa sehr gut dokumentiert,aber ich gehe mal davon aus das dein Vater und deine Mutter nicht zur selben Zeit sterben werden.Ist es nicht anders geregelt und dein Vater stirbt zuerst dann gehen 50% an deine Mutter und die anderen 50% an euch Kinder.Gleicher Fall wenn deine Mutter zuerst sterben würde.Nun ist über deine Tante nichts bekannt.Was hat sie für Erben?Auch sie könnte vor deinem Vater und deiner Mutter sterben.Worauf ich hinaus will das aus zwei Grundstücksbesitzern aus einer Grundstücksgemainschaft plötzlich sehr viele werden können.Hier ein Link zu Rechten und Pflichten einer solchen Gemeinschaft.

https://www.mcmakler.de/immobilienlexikon/grundstuecksgemeinschaft


Dahdididahdit 
Beitragsersteller
 09.03.2025, 09:41

Danke für den link, später mal rein schauen. :-)

Das ist eine Situation bei der ich meinem Vater dringend empfehlen würde dies zu Lebzeiten noch gemeinsam mit seiner Schwester zu lösen.

In dem zB eine Teilungserklärung beurkundet wird. Bei Gemeinschaftseigentum hat jeder einen Bruchteil von allem. Bedeutet auch das Haus der Tante zählt zum Nachlass deines Vaters. Die Wahrscheinlichkeit, dass Verträge dies wirksam ausschließen würden, ist theoretisch vorhanden, müsste jedoch ein Anwalt prüfen.

Im Zugewinn wird dein Vater zur Hälfte von seiner Frau beerbt, die andere Hälfte teilen sich leibliche und adoptierte Kinder. Sollte deine Mutter bereits vorverstorben sein - erben die Kinder alles.

Sollte die Tante keine Kinder haben, erben deren Eltern bzw ihre Geschwister.

Wird am Ende unter Umständen eine nicht überschaubare Erbengemeinschaft sofern keine Testamente existieren.


Dahdididahdit 
Beitragsersteller
 09.03.2025, 11:18

An so etwas wie eine Teilung dachte ich auch schon. Glaub allerdings nicht dass tantchen da zustimmen wird, weil ihr quasi dadurch nur finanzielle Nachteile entstehen würden. Sei denn, ich übersehe etwas.

Aber werde definitiv mal darüber sprechen müssen mit meinen Eltern und im beisein meiner Geschwister..

Leidiges Thema, unangenehm darüber zu reden, aber notwendig, und das besser früher als zu spät ;-)

Das Leben hat halt einfach noch niemand überlebt.

kabbes69  09.03.2025, 12:00
@Dahdididahdit

Aus eigener Erfahrung - Druck hilft nicht, versucht es mit Argumenten.

Ob hier jemand Nachteile hätte, kann man nur beurteilen wenn man die Objekte und die Historie kennt.

Vielleicht kann man das Grundstück ja auch real durch Teilungsmessung teilen Wege und Versorgungsrechte jeweils sichern .

Versuch vorher alle Fakten zusammen zu tragen - ich schätze es handelt sich hier um ein Erbgrundstück deiner Großeltern. Warum ist die Situation so wie sie ist....

Vielleicht bevollmächtigt dich dein Vater Baugenehmigung, Grundbuch etc einzusehen bzw anzufordern.

Vorweg: Als Österreicher kann ich Dir bloß nach ABGB Auskunft erteilen.

Ob der Vater Deiner Frau "weggestorben" ist, ist für die Erbfolge völlig irrelevant.

Es kommt insbesondere darauf an, ob das "Gemeinschaftsgrundstück" parzelliert bzw. im Grundbuch als getrennt angemerkt ist.

Wenn nicht, besteht Gemeinschaftseigentum bezüglichen der gesamten Grundfläche und der darauf errichteten Bauwerke, sofern es sich um keine Superädifikate handelt.

So gesehen ist sowohl Dein Vater als auch Deine Tante jeweils 50%-Eigentümer beider Häuser, und nicht nur der Grundfläche der Liegenschaft.

Ein allfälliger Tod Deiner Mutter - Gott behüte! - hätte mit der Aufteilung des Erbes dieses Grundstücks nichts zu tun, wenn sie Deinen Vater überlebt.

Nun wäre es ja rechtlich so, dass die Immobilie auf diesem Grundstück, dem Besitzer des Grundstückes gehört.

Rechtlich gesehen leider grundfalsch, zumal Du Besitz mit Eigentum verwechselst.

Nehmen wir einmal an, Dein Vater oder seine Schwester hätten einen Mieter. Dieser wäre juristisch gesehen "redlicher Besitzer", aber deshalb noch lange kein Eigentümer. Die Verfügungsgewalt über die Liegenschaft verbleibt ausschließlich den Eigentümern.

Sollte Dein Vater versterben, bleibt Deine Tante selbstverständlich 50%-Eigentümerin der Liegenschaft.

Die verbleibenden 50% werden unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt. Sollte Dein Vater eine Witwe (= Deine Mutter) hinterlassen, gebührt ihr ein Drittel der Erbmasse - den Kindern zwei Drittel (falls testamentarisch nichts anders verfügt wurde).

Also:

Witwe (Deine Mutter): 16,67%

Kinder (Du und Deine drei Geschwister): je 8,33%.

Lasse mich wissen, ob Du eine Beurteilung nach deutschem Erbrecht benötigst. Dazu müsste ich noch einiges recherchieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Dahdididahdit 
Beitragsersteller
 09.03.2025, 09:37

Ja, das mit dem Besitz und Eigentum hab ich tatsächlich "nicht korrekt ausgeführt".

Die Erbfolge ist soweit auch klar, im Endeffekt ging es mir tatsächlich darum, dass meine Tante einen Großteil des Gebäudes bekommt, weil es de facto auf einem gemeinschaftlichen Grundstück steht.

So gesehen ist sowohl Dein Vater als auch Deine Tante jeweils 50%-Eigentümer beider Häuser, und nicht nur der Grundfläche der Liegenschaft.

So hab ich das noch gar nicht gesehen, danke.

Aber schon gesehen, auch auf Grund der anderen Meinungen, dass dieser Fall mit meiner Tante, sollte sie nicht vor meinem Vater das zeitliche segnen, es mal ziemlich kompliziert wird.

Ach, und bei meiner Tante gibt es weder Mann noch Kinder. Sie ist kompliziert, drücken wir es mal so aus, deswegen auch meine Frage und Recherchen.

Werd mich bei Gelegenheit mit den neuen Erkenntnissen mit meinen Eltern zusammen setzen, und ggf. Rechtliche Hilfe mit ins Boot holen.

DANKE AN ALLE :-)

WraithGhost  09.03.2025, 10:05
@Dahdididahdit

Gern geschehen.

Möchte allerdings noch ein Missverständnis aufklären:

Zumindest nach österreichischem Erbrecht würde Deine streitbare Tante auf dem bisherigen 50%-Eigentumsanteil "sitzen bleiben", weil sie in der 2. Parantel ist. Sie käme nur dann zum Zug, wenn die gesamte 1. Parantel vorverstorben wäre (sprich Deine Mutter und Du samt allen Deinen 3 Geschwistern).

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/1/Seite.792032.html

Beachte bitte, dass das Ehegattenerbrecht in diesem Link nicht berücksichtigt ist. Näheres dazu siehe hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/1/1/Seite.792033.html

Hol dir anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen das beste oder von einem Notar das geht auch, grundegenommen ist es immer komplex solche sachen zu klären