Wem gehört eine Leiche?
Wen gehört die Leiche wenn z.b der Großvater stirbt. Gehört die dem Staat oder den der erbt. Und wenn die leiche dann dir gehört darf man dann die Organe z.b verkaufen
9 Antworten
Die Leiche gehört dir aber die Organe gehören der Leiche weil die Tote Person selbst im Leben entscheiden konnte ob Sie ihre Organe spenden möchte oder nicht
Man darf doch wenn einer verbrennt wird die Urne mit nach Hause nehmen
Nein, in Deutschland nicht. Bremen hat eine etwas gelockerte Regelung mittlerweile, aber dort muss die Asche verstreut werden. Nach Hause darf man die Asche in Deutschland offiziell nicht nehmen. Bei dem Umweg über das Ausland kann im Zweifelsfall eine Zwangsbestattung angeordnet werden, die der Angehörige bezahlen muss.
Der Leichnam ist herrenlos, also gehört er keinem. Und Organhandel ist verboten. Davon mal abgesehen hat dein Opa sicher keine Organe, die noch jemand haben will.
Der Mensch gehört nur sich selbst, auch wenn er verstorben ist. Der Verwandtschaftsgrad in der Familie bleibt wie zu Lebzeiten. Er kann notfalls zu Lebzeiten seinen Körper zu Studienzwecken an eine Uni verkaufen, dann wird die Leiche dorthin verbracht und später auch begraben.
Das hängt davon ab, wie lange der Betreffende verstorben ist. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-ein-toter-a-724497.html
Die Leiche "gehört" den Hinterbliebenen. Die kümmern sich dann um die Beerdigung und Formalitäten.
Organhandel, eventuell über Verkauf, ist in Deutschland verboten. Eventuell eine Organspende, wenn es der Verstorbene so festgelegt hat.
Wenn dann das Beerdigungsinstitut ihn abgeholt hat, gehört er dem Unternehmen, die wissen, wie man dann fachgerecht damit umgeht.
Ja, aber wie gesagt, der Leichnam gehört weder den Angehörigen noch dem Beerdigungsinstitut. Du darfst ja in Deutschland nicht einmal Deine Angehörigen beerdigen, wie Du möchtest.
Aber die Hinterbliebenen dürfen anschließend die Kosten übernehmen, für etwas, was ihnen nicht gehört. Schon eigenartig.
Sie übernehmen die Kosten für die Dienstleistung. Nicht für den Leichnam. Wenn Du Deiner alten Mutter das Seniorenheim bezahlst, bedeutet das auch nicht, dass Du Eigentümer Deiner Mutter bist.
Falsch. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/jura-kurios-wem-gehoert-eigentlich-ein-toter-a-724497.html
In Deutschland hast Du nicht einmal freie Wahl bei der Art der Bestattung. Stichwort: Friedhofszwang.