Wem gehört das Gerät wenn es jemand anderes gegeben wurde?
Guten Tag ich habe meiner Schwester meine 3ds gegeben aber will sie jetzt zurück ich habe sie zum Geburtstag mal bekommen und dann nach einer Zeit ihr gegeben gehört dann immer noch mir die 3ds
5 Antworten
Sie gehört selbstverständlich noch dir. Deine Schwester soll froh sein, dass sie DEIN Gerät so lange nutzen durfte.
Solange die CDs-Gabe bizw. das Gerät nicht als Geschenk gekennzeichnet waren, gehören sie Dir.
Wenn du sie geliehen hast, dir. Wenn du sie geschenkt hast, ihr. Geschenkt ist geschenkt. Wieder holen ist gestohlen.
Sie gehören noch dir wenn du sie ihr nicht ausdrücklich geschenkt hast
"geben" oder "schenken" ?
Wenn du ihr das Gerät nur geliehen hast, dann gehört es nach wie vor dir und du kannst es zurückverlangen wann immer du willst.
Wenn du es ihr geschenkt hast, ist es jetzt ihres.
Solange der Besitzer nicht ausdrücklich sagt, dass es ein Geschenk war, war es auch keines.
Heißt also Weihnachtsgeschenke die nicht explizit deklariert sind als Geschenk sind nur eine Leihgabe?
Wenn aus dem Kontext nicht ersichtlich wird, dass es ein Geschenk ist, ja.
Wenn man dir ein hübsch verpacktes Paket zu Weihnachten überreicht, ist klar, dass es ein Geschenk ist, auch wenn man das nicht als solches deklariert.
Im Zweifelsfall entscheidet immer der Geber, nie der Empfänger.
Im Zweifelsfall entscheidet immer
Das Gericht bei solchen Streitigkeiten.
Denn ab wann ist etwas klar ersichtlich, da gibt es durchaus gerichtliche Entscheidungen, dabei kann es bereits ausreichend sein wenn die Wortwahl einen bestimmten Kontext erahnen lässt.
Das Problem ist halt, wie ist es von statten gegangen.
Denn die Wahrnehmung kann eine unterschiedliche sein.
Kann ich die 3DS haben? Ja sicher nimm sie dir.
Geschenk oder geliehen?