Wem gehört das Wasser in einem Teich?
Aus gegebenen Anlass interessiert mich mal folgende Frage. Als Grundstücksbesitzer mit einem teil eines Teiches ohne natürlichem Zufluß von Wasser (sog. Himmelsteich), wem gehört das Wasser in diesem Teich? Der Grund und Boden ist klar. Allerdings lese ich oft das Wasser der Allgemeinheit gehört. Stimmt das?
3 Antworten
Dieser Allgemeingebrauch bezieht sich auf frei zugängliche, meist im Besitz der Gemeinde befindliche Gewässer...
= Blumen gießen mit handgeschöpftem Bachwasser und sowas...
Wem gehört der Rest des Himmelsweiers? Ist dein Grundstück ein Hausgarten oder im Außenbereich?
Ich hab z. B. Wald bis an den Bach, der Bach gehört aber der Gemeinde, auch wenn nicht ausgemarkt - kommt auf die Regelung im Bundesland an...
Dann ist das umfriedete Flächen, also ohne öffentlichen Zugang, du und dein Nachbar habt ggf. Zugriff auf das Wasser, da dieses aber ja fließt kann man nicht auf einer Seite abschöpfen ohne daß es auch auf der anderen niedriger wird...
= Was ist euer "gegebener Anlass"?
Das Wasser im Teich gehört dem Besitzer des Gartens, der kann das speichern oder zum Blumengiessen verwenden.
Laut Wasserbehörde darf jeder theoretisch mit Handgeräten (Kanne oder Eimer) Wasser schöpfen (Blumen usw...). Das ist der sog. "Gemeinbedarf". Nur mit Pumpe darf kein Wasser geschöpft werden. Als Eigentümer oder Anlieger darf ich das wiederrum. (Eigentümer- und Anliegergebrauch). Die Frage stellt sich mir nur dahingehend das ein miteigentümer des Teiches mir unterstellt das ich sein "Eigentum" abschöpfe :-) daher die Frage ist es sein Eigentum? Also der Liter Wasser?
Sagt dir die Gemeinde oder untere Naturschutzbehörde im speziellen
Da wir die Gegebenheiten bei dir nicht genau kennen
Der Teich hat 2 Eigentümer. und befindet sich mitten auf den Grundstücken. Die Grenze geht durch den Teich.