Wem gehört das Auto nach Sterbefall

3 Antworten

Das Auto zunächst zur Erbmasse gehören

Es ist weder auf Dich zugelassen noch steht Deine Name im Kfz-Brief.

Kläre das mit Deinem Vater, damit er das regelt.


TheMonkfood  27.05.2025, 04:09

Aber sein Name steht als Käufer im Kaufvertrag ! Und das ist entscheidend

GutenTag2003  27.05.2025, 07:12
@TheMonkfood

ja, überlesen

Ich habe ein Fahrzeug gekauft und stehe im Kaufvertrag

Dennoch eigenartig der Name des Vaters auf dem Kfz-Brief.

TheMonkfood  27.05.2025, 10:56
@GutenTag2003

Deshalb vorteilhaft, dass der Brief bei der Bank liegt und nicht bei einem anderen Erben

GutenTag2003  27.05.2025, 12:47
@TheMonkfood

Das erklärt den Namen auf dem Kfz-Brief nicht.

Wer im Kaufvertrag als Käufer steht kann auch im Kfz-Brief genannt werden. Rechtlich macht das keinen Unterschied.

Aber o.k.. Das muss ich auch nicht verstehen.

Entscheidend ist also: Eigentümer ist nicht, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, sondern derjenige, der das Fahrzeug erworben hat. Dies kann sich aus einem schriftlichen Kaufvertrag ergeben. Liegt ein solcher jedoch nicht vor, ist man bei der Klärung der Eigentumsfrage auf Indizien angewiesen. Neben der Frage, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist und auf wessen Namen die Versicherung läuft ist dabei vor allem entscheiden, in wessen Besitz sich das Auto befunden hat und von wem es überwiegend genutzt wurde.

https://www.dingeldein.de/Fahrzeuguebergabe-innerhalb-der-Familie--Wem-gehoert-das-Auto.php

Damit gehört das Fahrzeug alleine dir.

Das Auto gehört dann zur Erbmasse und wird dann gesetzlich aufgeteilt. Verhindern kann man das nur mit einem Testament. Ob du die Rate zahlst od. nicht ist irrelevant