Wem gehört das Auto nach Sterbefall
Folgende Situation:
Ich habe ein Fahrzeug gekauft und stehe im Kaufvertrag. Die Finanzierung läuft über meinen Papa und ich zahle ihm die Raten monatlich zurück. Im Brief ist auch mein Papa eingetragen. Dieser liegt bei der Bank. Es gibt eine Restschutzversicherung. Ich habe noch 2 Geschwister von welchen einer schon das dicke Geld riecht, wenn mein Papa wegfällt. Jetzt zum Problem: Gesetz den Fall, mein Papa würde in 2 Jahren versterben und das Auto hätte dann noch einen Wert von 12.000 Euro. Müsste ich dann tatsächlich meine Brüder mit jeweils 4.000 Euro auszahlen, da mein Papa ja Eigentümer des Autos ist und es dennoch nachweisbar ist, dass ich die monatlichen Raten bis dahin gezahlt habe?
3 Antworten
Das Auto zunächst zur Erbmasse gehören
Es ist weder auf Dich zugelassen noch steht Deine Name im Kfz-Brief.
Kläre das mit Deinem Vater, damit er das regelt.
ja, überlesen
Ich habe ein Fahrzeug gekauft und stehe im Kaufvertrag
Dennoch eigenartig der Name des Vaters auf dem Kfz-Brief.
Deshalb vorteilhaft, dass der Brief bei der Bank liegt und nicht bei einem anderen Erben
Das erklärt den Namen auf dem Kfz-Brief nicht.
Wer im Kaufvertrag als Käufer steht kann auch im Kfz-Brief genannt werden. Rechtlich macht das keinen Unterschied.
Aber o.k.. Das muss ich auch nicht verstehen.
Entscheidend ist also: Eigentümer ist nicht, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, sondern derjenige, der das Fahrzeug erworben hat. Dies kann sich aus einem schriftlichen Kaufvertrag ergeben. Liegt ein solcher jedoch nicht vor, ist man bei der Klärung der Eigentumsfrage auf Indizien angewiesen. Neben der Frage, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist und auf wessen Namen die Versicherung läuft ist dabei vor allem entscheiden, in wessen Besitz sich das Auto befunden hat und von wem es überwiegend genutzt wurde.
https://www.dingeldein.de/Fahrzeuguebergabe-innerhalb-der-Familie--Wem-gehoert-das-Auto.php
Damit gehört das Fahrzeug alleine dir.
Das Auto gehört dann zur Erbmasse und wird dann gesetzlich aufgeteilt. Verhindern kann man das nur mit einem Testament. Ob du die Rate zahlst od. nicht ist irrelevant
Aber sein Name steht als Käufer im Kaufvertrag ! Und das ist entscheidend