Wem gehört das Auto?
Hallo,
Ich befinde mich gerade in Trennung lebend. Nun meine Frage.
Meine Ex, hat mir Geld gegeben um ein Auto zu kaufen. Vor 1 Jahr.
Ich stehe sowohl im Kaufvertrag als auch im Fahrzeugbrief.
Meine Ex fordert das Auto jetzt zurück weil es ja ihr Geld war(hat aber immer behauptet mir das Geld zu schenken)
Nun hat sie mir gedroht, dass sie angeblich einen Anwalt einschalten will, der Kontoeinsicht fordert ob ich das Auto überhaupt hätte kaufen können (Finanzprüfung). Sie meinte es könne bis zu einer Verhandlung kommen.
Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit, dass sie damit durch kommt?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Laut Kaufvertrag ist es erstmal dein Auto.
Wart ihr verheiratet zum Zeitpunkt des Erwerbes des Autos? Dann ist je nach Ehevertrag aber erstmal nicht unbedingt klar, ob man überhaupt von "mein" und "dein" so klar sprechen kann.
Wenns keine Ehe gab sind die Eigentumsverhältnisse erstmal klarer.
Unklar ist dagegen, ob die Schenkung widerrufen werden kann. Trennung alleine ist kein ausreichender Grund. Es kommt auf die weiteren Umstände an ob z. B. grober Undank deinerseits vorliegt oder ob deine Ex vielleicht auch auf das Geld angewiesen ist. War der Zweck der Schenkung die gemeinsame Nutzung des Fahrzeuges, dann wäre ein Widerruf auch möglich, denn diese Art der Nutzung ist durch due Trennung ja nicht mehr möglich.
Zudem gibt es auch noch Fristen, nach deren Ablauf kein Recht mehr auf Widerruf der Schenkung besteht.
Es ist relevant welche Art der Ehe ihr hattet.
Zugewinngemeinschaft ist der Standard. Dann gehören die Vermögenswerte die ihr innerhalb der Ehe aufgebaut habt, euch beiden.
Fazit: es gibt kein DEIN oder MEIN Auto.
noch ein Tipp: lass dir seine Rentenpunkte geben, die gehören zum Teil Dir :>
Die Idee deiner Ex ist so durchsetzbar, die Schenkung kann unter den gegeben Umständen rückgängig gemacht werden.
Du müsstest quasi darlegen können das sie das Auto nicht bezahlt hat damit dunes behalten darfst.
Trennung/Scheidung alleine ist kein ausreichender Grund um eine Schenkung widerrufen zu können.