Wem gehört das Auto?

3 Antworten

Laut Kaufvertrag ist es erstmal dein Auto.

Wart ihr verheiratet zum Zeitpunkt des Erwerbes des Autos? Dann ist je nach Ehevertrag aber erstmal nicht unbedingt klar, ob man überhaupt von "mein" und "dein" so klar sprechen kann.

Wenns keine Ehe gab sind die Eigentumsverhältnisse erstmal klarer.

Unklar ist dagegen, ob die Schenkung widerrufen werden kann. Trennung alleine ist kein ausreichender Grund. Es kommt auf die weiteren Umstände an ob z. B. grober Undank deinerseits vorliegt oder ob deine Ex vielleicht auch auf das Geld angewiesen ist. War der Zweck der Schenkung die gemeinsame Nutzung des Fahrzeuges, dann wäre ein Widerruf auch möglich, denn diese Art der Nutzung ist durch due Trennung ja nicht mehr möglich.

Zudem gibt es auch noch Fristen, nach deren Ablauf kein Recht mehr auf Widerruf der Schenkung besteht.

Es ist relevant welche Art der Ehe ihr hattet.

Zugewinngemeinschaft ist der Standard. Dann gehören die Vermögenswerte die ihr innerhalb der Ehe aufgebaut habt, euch beiden.

Fazit: es gibt kein DEIN oder MEIN Auto.

noch ein Tipp: lass dir seine Rentenpunkte geben, die gehören zum Teil Dir :>

Die Idee deiner Ex ist so durchsetzbar, die Schenkung kann unter den gegeben Umständen rückgängig gemacht werden.

Du müsstest quasi darlegen können das sie das Auto nicht bezahlt hat damit dunes behalten darfst.

Callidus89  22.03.2022, 20:14

Trennung/Scheidung alleine ist kein ausreichender Grund um eine Schenkung widerrufen zu können.

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