Autokauf: Abweichung Motorleistung im Kaufvertrag und Fahrzeugbrief?

3 Antworten

Kilowatt und Pferdestärken werden oft durcheinander gebracht, das muss kein Vorsatz sein, spricht aber nicht für einen fachkundigen und professionellen Verkäufer - das sind eigentlich Anfängerfehler. Ich würde nochmal alles Dahingehende in den Unterlagen und der Korrespondenz zu diesem Fahrzeug prüfen und auch einen Vertragshändler fragen, welchen Motor du eigentlich an Bord hast und ob es überhaupt beide Varianten gibt. Was ist es für ein Wagen, wenn ich fragen darf?

Erst wenn klar ist, dass da was vertauscht wurde und dein Auto deutlich weniger Leistung als im Vertrag zugesichert hat, würde ich zum Händler gehen, sonst wäre es peinlich. Wenn im Vertrag die Spalte "kW/PS" heißt und "150" drin steht, ist es allerdings problematisch: Da kann beides gemeint gewesen sein und Vorsatz nachzuweisen ist schwer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Districter4ever 
Fragesteller
 01.12.2023, 14:57

Es ist ein Seat Leon e-hybrid, den gibt es sowohl mit 150 PS und 204 PS

In den Kaufvertrag steht Kilowatt 150 (204)

Hat man einen rechtlichen Anspruch, da es nicht die zugesicherte Eigenschaft ist?

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Naja das Fahrzeug ist nicht wie vertraglich vereinbart aber du konntest ja anscheinend 6 Monate damit rumfahren ohne dass es dich gestört hat.

Du könntest etwas Entschädigung bekommen oder eine Rückabwicklung beantragen.

Bei einer Rückabwicklung bekommst du aber nicht den vollen Kaufpreis zurück, der Händler ist berechtigt eine Nutzungsentschädigung zu erhalten.

Schau dir den Vertrag mal genau an und eventuell das Exposé vom Fahrzeug.

Daraus wird dann eventuell klar, wer den Fehler begangen hat.

Wenn im Vertrag unter kw/ PS nur 150 drin steht ohne ein „kW“ Oder „PS“ wurde dir nicht eindeutig zugesichert, was das Fahrzeug an Leistung hat.

es könnte 150kW haben oder 150PS.

Districter4ever 
Fragesteller
 01.12.2023, 15:01

In dem Kaufvertrag steht nur Kilowatt 150 (204)

Das Expose ist natürlich schon gelöscht und ich habe keine Bilder mehr aber da stand auch 204 PS drin.

Ist der Händler verpflichtet das Auto wieder zurückzunehmen und wie hoch wäre die Nutzungsentschädigung pro gefahrenen Kilometer?

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Mmits  01.12.2023, 16:06
@Districter4ever

Dann hat der Händler einen Fehler gemacht.
Direkt verpflichtet nicht wirklich, da du ja 6 Monate damit rumgefahren bist.

man wird damit argumentieren, dass wenn dir das so wichtig ist, dir das auffallen hätte müssen. Vorallem bei dem größeren Leistungsunterschied.

Fakt ist aber, dass das Fahrzeug nicht dem Vertrag entspricht eine Wandlung wäre also möglich.

Die Nutzungsentschädigung ist unterschiedlich, vorallem wird dein Fahrzeug nochmal durchgeschaut und für Schäden/ starke Gebrauchsspuren etc. Die während deines Besitzes aufgetaucht sind musst du aufkommen + Entschädigung für die Laufleistung (das variiert und ist nicht einheitlich festgelegt).

Das beste ist, wenn du mal mit dem Händler sprichst.
ein Rabatt wäre das Beste.

schau dir mal den Fahrzeugschein genau an, da steht bei Leistung nämlich nur kW drin. Steht in dem Feld oben rechts im Schein bei Nennleistung „150“, dann hat der auch 150kW.

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Hier handelt es sich um das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.

War das ein Kauf von Privat oder vom Händler?