Welches Jugendamt ist zuständig bei unterschiedlichen Wohnorten der Kinder?
Hallo, ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe 2 Kinder, mein Sohn lebt bei seinem Vater, meine Tochter bei mir. Ich habe mich nun an mein Jugendamt gewandt, weil ich grosse Schwierigkeiten mit Ferienabsprachen habe. Mein Ex-Mann ist nur bereit am zustaendigen Wohnort des Sohnes darueber zu reden, er hat aber schon 2 Vorgaenge an meinem Jugendamt ins Rollen gebracht und dort gibt es auch schon Akten zu diesem Thema. Mein Sachbearbeiter hat schon Terminvorschlaege gemacht und versucht jetzt zurueckzurudern, nachdem er von dem Vorschlag gehoert hat. Kann ich als Antragsstellerin mein Jugendamt zum Konferenzort erklaeren?
1 Antwort
Hallo Sturmtief, diese Frage ist eindeutig geregelt. Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.