Welches Gehalt steht mir als Ausbilder zu?

5 Antworten

Wenn du die Ausbildereingnungsprüfung machst, um an deinem Arbeitsplatz Azubis auszubilden, dann steht dir wegen dieser Zusatzqualifikation nicht unbedingt ein höheres Gehalt zu. Du bist dann Ausbildungsbeauftragte/r. Es kann sein, dass du wegen der anfallenden Zusatzaufgaben, also Zeitaufwand für Unterweisungen oder Beurteilungen, die du schreiben musst, eine Zulage bekommst. Es könnte auch sein, dass du weniger Zeit im direkten Verkauf verbringen musst, um den Zusatzaufwand auszugleichen. Aber das ist kein eigener Job, sondern eine Zusatzqualifikation, die der Jobsicherung und deinen Chancen am Arbeitsmarkt zuträglich sind.

Im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung lernst du auch, dass es einen Unterschied zwischen Ausbildungsbeauftragten (wie oben beschrieben) und hauptamtlichen Ausbildern gibt. Wenn du hauptamtlicher Ausbilder bist, hast du keinen Job in der Filiale im Verkauf oder als Bäcker, sondern du kümmerst dich in einem großen Unternehmen zentral um eine größere Gruppe von Azubis und verantwortest deren Ausbildung. Das ist ein eigener Job und für den gibt es dann auch eine eigens zugemessene Vergütung gemäß Tarifvertrag oder außertraiflich bezahlt.

"im Durchschnitt zustehen" ergibt keinen Sinn...

Was einem an Gehalt "zusteht", wird sich in diesem Fall wohl aus dem Tarifvertrag ergeben.

Dir steht gesetzlich erstmal der Mindestlohn zu.

Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, hängt dein Entgelt von der Gehaltsklasse ab.

Ansonsten ist das Verhandlungssache.

Aber als Ausbilder sollte man sowas eigentlich wissen...

Die Ausbildereignungs-Prüfung ist eine Zusatzqualifikation, aber alleine daraus ergibt sich noch kein Anspruch auf ein bestimmtes oder höheres Gehalt.

Ohne Auftrag, wird es keinen Anspruch geben.

Es ist einfach eine Jobsicherung.