Welcher Umfang an Stoff darf bei einer Ersatzprüfung abgefragt werden?
Ich gehe in Bayern auf die Realschule. Meine Eltern haben jetzt einen Brief erhalten, dass ich eine Ersatzprüfung wegen Versäumnis zweier Leistungsnachweise im Fach Chemie machen muss. 1-Wochen-Frist wurde eingehalten. Mich ärgert, dass nun der gesamte Stoff vom Halbjahr drankommt. Meine Lehrerin hatte mir Anfang Dezember gesagt, dass sie die Ersatzprüfung kurz nach den Weihnachtsferien schreibt. Außerdem hatte sie gesagt, dass nur der versäumte Stoff abgefragt wird. Darf sie jetzt den ganzen Stoff abfragen? In der RSO habe ich nichts darüber finden können.
3 Antworten
Das musst du nur wenn du eine Semesterprüfung machen musst weil du auf einer Zwischennote stehst beispielsweise zwischen 4 und 5. Doch wenn du nur bei zwei Klausuren nicht da warst dann brauchst du nur diese Klausuren nachschreiben oder aber dir wird eine angemessene Ersatzaufgabe gegeben. Aber fakt ist jede Schule tickt da anders. Leider. Ein Kumpel von mir ging in eine Fachhochschule wo er nach Brüssel zu einer Exkursion mitfliegen hätte müssen.
Das hätte sehr viel Geld gekostet was aber weder die Fh noch der Staat oder ein Stipediarat gezahlt hätte. So blieb er zuhause und musste eine Ersatzarbeit machen die es in sich hatte. Es war wie eine halbe Bachelorarbeit und auch die Regeln des Schreibstils wie bei einer richtigen Bachelorarbeit und das als ich wiederhole ERSATZarbeit! Rede am besten mit deinen Eltern darüber und die sollen mit deiner Schule reden.
Vor Eltern haben Schulen meistens mehr Respekt als vor den eigenen Schülern. Außerdem gehst du nur in die Mittelstufe sprich Realschule. Das ist nichts weltbewegendes. Ist ja kein Masterstudium. Normalerweise lassen die da noch jeden durch und sind kulant. Zumindest ist das an österreichischen Mittelschulen (DE: Realschulen) so.
Meines Wissens nach musst den den gesamten Stoff können
§ 22 (2) RSO
Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann. Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen
Soviel dazu.