Welchen Nachnamen haben Kinder, die im Heim aufwachsen?

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lest mal den Bericht hierzu: http://anonymegeburt.siteboard.eu/f6t678-anonyme-geburt-im-krankenhaus-waldfriede.html


Grundsätzlich bekommen sie den Namen der Adoptiveltern, denn diese Kinder bleiben mit Sicherheit nicht im Heim. Aber auch hier vergeht ja Zeit, denn zuerst gibt es eine Adoptivpflege und erst nach einer gewissen Zeit können die neuen Eltern das Kind endgültig adoptieren. In dieser Zeit wird normalerweise nur eine Art Geburtsbestätigung ausgestellt in diesen Fällen, aber keine endgültige Geburtsurkunde, denke ich.

Es ist schon schlimm das es Eltern gibt die ihre Kinder auf Bahnhöfen usw.aussetzen und aus diesen Grund kann ich nur sagen das diese Kids wenn Sie adoptiert werden auch den Namen der Adoptiveltern tragen sollen und am besten nie erfahren wer die leiblichen Eltern waren.Gerade solche Kinder sollen die Geborgenheit erhalten die allen Kindern gegeben werden soll.Auch sollten solche Eltern die soetwas tun bestraft werden denn es gibt genug die keine Kinder bekommen können.

Findelkind Findelhäuser für Säuglinge und Kleinkinder (später abgelöst durch Waisenhäuser) waren meist kirchliche Einrichtungen und sind in Mittel- und Westeuropa etwa seit dem 9. Jahrhundert belegt. Sie verbreiteten sich besonders in den romanischen Ländern und bestanden zum Teil bis in die neueste Zeit. Papst Innozenz III. verfügte Ende des 12. Jahrhunderts, Drehladen an den Pforten der Findelhäuser anzubringen, was eine geheime Aussetzung der Findelkinder ermöglichte. Die Verbreitung des Familiennamens Esposito (i. e. Ausgesetzt) im Süden Italiens bezeugt noch heute den hohen Anteil solcher Kinder an der Bevölkerung.

Es ist klar gestzlich geregelt:

Namensgebung von Findelkindern - auch Nachnamen - ist geregelt in § 24 Personenstandsgesetz

§ 24 Findelkind

(1) Wer ein neugeborenes Kind findet, muss dies spätestens am folgenden Tag der Gemeindebehörde anzeigen. Diese stellt die erforderlichen Ermittlungen an und benachrichtigt von dem Ergebnis alsbald die zuständige Verwaltungsbehörde.

(2) Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt nach Anhörung des Gesundheitsamts den vermutlichen Ort und Tag der Geburt fest und bestimmt die Vornamen und den Familiennamen des Kindes. Auf ihre schriftliche Anordnung wird die Geburt in dem Geburtenregister des für den festgesetzten Geburtsort zuständigen Standesamts beurkundet. Liegt der Geburtsort im Ausland, so ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind aufgefunden worden ist, für die Beurkundung zuständig.

Ich denke mal das die Kinder den Nachnamen von den Eltern die sie adoptiren beckommen. Davor haben sie warscheinlich keinen richtigen Nachnamen.

.!?Vermute ich mal?!.

sweetEngelchen  13.04.2010, 16:50

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