Welche Versicherung wäre zuständig wenn überhaupt - Sturm drückt Trampolin auf Autos?
Eben passiert, nachts plötzlich aufgezogener Sturm hat unser Trampolin gelöst und mit voller wucht auf mein Auto und das Auto meiner Freundin gedrückt, bei beiden Blechschäden (soweit man das eben bei Dunkelheit gesehen hat), Trampolin natürlich auch teilw. hinüber. Welche Versicherung wäre zuständig, bzw. wäre es überhaupt eine? Hausrat, Gebäude, Haftpflicht? Denke mal fürs Trampolin die Hausrat, aber das wäre wohl eher der kleinste Posten :(.
8 Antworten
Die Schäden an den Autos reguliert die Teilkasko - falls vorhanden. Die Schäden am Trampolin wären nur in bisher sehr wenigen Hausratversicherungen gedeckt, in den meisten Verträgen jedoch nicht.
Nicht nur Ihre, sondern, im Gegensatz zur Aussage von suzisorglos, fast alle Hausratversicherungen. Da wäre nur noch zu klären ob es in den Bedingungen Regelungen bez. der Windstärke gibt.
Würde mich ja mal wirklich interessieren inwiefern die HUK Hausrat Versicherungsschutz gegen Sturm für Sachen, die z.B. im Vorgarten liegen, bietet. Wenn ich mir die Bedingungen so anschaue, sind diese nämlich ausgeschlossen. Wie in den meisten mir bekannten Tarifen.
Versicherungsmakler hat mir bestätigt... Schaden am Auto übernimmt die Teilkasko, Trampolin die Hausrat. Erleichterung :)
Ihr hättet das Trampolin sichern müssen. Habt Ihr eine Elementarschadenversicherung? Die Hausrat wird wohl nicht zahlen, aber meldet es, Ihr werdet ja sehen, was passiert. Beim Auto käme die Vollkasko in Frage, falls Ihr eine habt.
es war gesichert, allerdings nicht einbetoniert. Die Sicherung hat es einfach rausgerissen bzw. umgeworfen. Jetzt kann man natürlich sagen nicht genug gesichert, frage ist was genug ist. Elementarschädenversicherung (als teil der Gebäudeversicherung) existiert wobei das wichtigste ja die Autos sind, nicht das Trampolin.
Elementarschäden wird nur für das eigene Gebäude, bzw. Hausrat bezahlt.
Nur Sturm fällt nicht unter Elementarschäden, sondern nur Überschwemmung, Erdbeben, Rückstau, Vulkanausbruch.
Unsinn, aber Hauptsache mal was geantwortet.
Sturm hat mit Elementarschäden nichts zu tun, und bei Kfz. fällt Sturm unter Teilkasko.
Wahrscheinlich die Haftpflicht des Trampolin-Aufstellers, dem man vorwerfen kann, das Trampolin nicht hinreichend verankert zu haben.
Den Schaden an den Autos zahlt eine (hoffentlich vorhandene) Teilkasko.
Beim Trampolin kommts drauf an wo genau dieses gestanden hat. Sturmschäden außerhalb von Gebäuden sind in der Hausratversicherung nur versichert, wenn sie noch am Versicherungsort passieren. Dafür müsste das Trampolin z.B. auf einer unmittelbar an das Haus anschließenden Terrasse gestanden haben. Wenns im Vorgarten stand, besteht (üblicherweise) kein Versicherungsschutz.
Stimmt so pauschal auch nicht. Es gibt Hausratbedingungswerke (selbst schon 2mal erlebt), da reicht es wenn das Trampolin im Garten steht.
Daher steht da ja auch "üblicherweise" und nicht "100% garantiert in jedem Fall". Ich kenne auch Tarife in denen das mitversichert ist, aber das ist nicht gängig.
Die Vollkasko der Autoeigentümer .
Und die Versicherer holen sich das vom Trampolinbesitzer wieder , weil Verursacher .
Eigentlich logisch !
Sturm ist höhere Gewalt, somit ist in der Regel der Trampolinbesitzer nicht verantwortlich. Und für Sturmschäden ist nicht die Voll-, sondern die Teilkasko zuständig...eigentlich logisch!
den STURM beurteilt der versicherer .
den STURM beurteilt der versicherer .
Falsch - Sturm bedeutet Windstärke 8 - und dieser Schaden wird durch die Teilkasko bezahlt.
Wenn denn in den Bedingungen eine Windstärkenregelung zu finden ist.
Trampolin- und Autobesitzer ist derselbe!
auch die versicherer ?
Und die Versicherer holen sich das vom Trampolinbesitzer wieder , weil Verursacher .
Völliger Unsinn!
... meine würde solch banale Angelgenheiten natürlich ordnen. Es ist aber die, die hier keiner mag, weil sie auch soooooo schlecht sein soll.