Welche Unterstützung gibt es wenn man als alleinerziehende eine Wohnung sucht?

6 Antworten

Da ich in Elternzeit bin, kommt das dann meines Verständnisses nach nicht in Betracht.

Doch denn als bedürftige alleinerziehende Mutter hast Du auch als U25-jährige Anspruch auf Leistungen nach SGB II - sprich Bürgergeld.

Allerdings eine Wohnung wirst Du Dir selbst suchen müssen - dabei wird Dich das JC nicht unterstützen.

Dein Bedarf wäre dann :

Dein Regelsatz = 502 Euro zuzüglich des Mehrbedarfs in höhe von 36% Deines Regelsatzes = 180,72 plus den Regelsatz für den Zwerg = 318 Euro ( für Kinder bis einschließlich 5 Jahren ) zuzüglich angemessene Kosten der Unterkunft .

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Auf diesen Bedarf wäre der Unterhalt des Kindsvaters .... ersatzweise der Unterhaltsvorschuss ( soweit der Vater keinen Unterhalt leistet )......

sowie Dein evtl. Betreuungsunterhalt ( soweit der Kindsvater entsprechend leistungsfähig ist ) das Kindergeld und auch Dein Elterngeld anzurechnen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/

Betreuungsunterhalt meint hier die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennter Partner an den anderen zahlen muss, weil dieser sich allein um die Betreuung des gemeinsamen Kindes kümmert und deswegen nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen.

Wohngeld kannst Du nur beantragen, wenn Deine eigenen Einkünfte mindestens 80% Deines Bedarfs nach SGB II betragen.

Bei Wohngeldberechtigung solltest Du zusätzlich einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Arbeitslosengeld 2 / Bürgergeld vom Jobcenter sollte möglich sein.

Antrag darauf und auf den Umzug / die eigene Wohnung stellen.

Wenn Elterngeld nicht reicht, dann musst du Alg2 beantragen, das geht immer. Wohngeld und Kinderzuschlag wären dann möglich, wenn es knapp nicht reicht.

Falls der Vater zahlungsfähig ist, muss er auch für dich zahlen bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Er zahlt ja für das Kind oder bekommst du Unterhaltsvorschuss.

Egal, wende di h erst mal an das Jobcenter, du musst ja auch den Mietvertrag von denen genehmigen lassen.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, kannst du eine Wohnung nicht selbst finanzieren. Trotzdem, würde ich dir raten beim Job Center die Infos zu holen.

Der Vater des Kindes muss dür dich und das Kind Unterhalt zahlen, dazu kommt Kindergeld und Elterngeld.. langt das nicht wende dich an Amt

Rotfuchs716  25.03.2023, 16:02

dies hängt von den Vermögensverhältnissen des Vaters ab!

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