Welche strenge regeln gab es in DDR und BRD?

2 Antworten

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) hatten in der Zeit bis 1989 unterschiedliche politische Systeme und Regierungsformen, die jeweils eigene Gesetze und Regelungen hatten (die Einschränkung bis 1989 gilt nur für die DDR). Hier sind einige der bekannteren Gesetze aufgeführt, die in der DDR und der BRD in Kraft waren:

DDR:

  • Gesetz über den Schutz der Republik (Schutzgesetz): Dieses Gesetz stellte politische Überzeugungen und politische Aktivitäten unter Strafe, die als gefährlich für die DDR angesehen wurden.
  • Gesetz über die Deutsche Volkspolizei: Dieses Gesetz legte die Befugnisse und Pflichten der DDR-Volkspolizei fest und ermächtigte sie, politische Überwachung und Repression durchzuführen.
  • Staatsbürgerschaftgesetz: Dieses Gesetz definierte die Staatsbürgerschaft in der DDR und ermöglichte es der Regierung, politisch unerwünschte Personen auszuschließen.

BRD:

  • Strafgesetzbuch (StGB): Dieses Gesetz enthält die Strafnormen für Straftaten und Verbrechen in der BRD.
  • Grundgesetz (GG): Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD und enthält die grundlegenden Rechte und Freiheiten der Bürger, sowie die Regelungen für die Organisation des Staates.
  • Verfassungsschutzgesetz: Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Verfassungsschutzes, einer Bundesbehörde, die für die Überwachung von Bedrohungen der Verfassung zuständig ist.
gb200  11.02.2023, 20:52

Waren diese Regeln wirklich streng? Ich meine, jeder Staat braucht zum geordneten Leben seiner Bürger und zur Erhaltung des Staates als Machtinstrument bestimmte Regeln. Die Strenge dieser Regeln wird durch deren demokratischen oder nichtdemokratischen Entstehung, der horizontalen Gewaltenteilung sowie der Widerspruchseinrede geprägt.

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LetsPlays  11.02.2023, 22:37
@gb200

Naja bei der BRD kann man halt schlecht von "strengen" Regeln sprechen. Hier wäre bspw. das Gesetz, was Homosexualität verbietet, oder, dass Frauen in der Ehe Sex mit den Männern haben mussten und es sozusagen keine Vergewaltigung innerhalb der Ehe gab.

Schlussendlich zeigen aber die geöffneten Archive der Stasi, was die Gesetze der DDR alles bewirkt haben, und es war nichts Gutes.

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gb200  12.02.2023, 00:15
@LetsPlays

Bitte nicht falsch verstehen: Die hochgebauschten Stasifälle aus den Medien fielen im normalen DDR-Leben kaum auf, weil es geschätzt nur 1-2 % der Menschen betraf, die vielleicht eine bestimmte Zeit hinter Gittern saßen, oft auch ein berechtigter Grund vorlag wie beispielsweise Wirtschaftssabotage, ( ähnlich den Klimaklebern heute). Vielmehr denke ich aber auch an andere wichtige Gesetze zum Schutz der Bürger wie den Mieterschutz vor Kündigung und Spekulation und das Arbeitsrecht samt seines Schutzes vor Kündigungen und Ausbeutung am Arbeitsplatz. Diese Gesetze berührten die alltäglichen Lebenssituationen nahezu aller Bürger.

Nur am Rande bemerkt: In der BRD sollen etwa 10-12 tausend Bürger für den Staatssicherheitsdienst der DDR gearbeitet haben, darüber gibt es keine Empörung! Und was heutzutage vom Staatsschutz, Verfassungsschutz und Nachrichtendienst alles mit welchen Konsequenzen eingeleitet wird unterliegt ebenfalls der Geheimhaltung! Oder?

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LetsPlays  12.02.2023, 02:27
@gb200

Zum einen sagen die Archivmaterialien ganz andere Sachen aus, deine "berechtigten Gründe" sind hier weit hergeholt und eher gefährlich interpretiert. Zudem geht es hier um Spionage, die halt ohne das Wissen der Menschen vonstatten ging. Viele haben erst bei der Öffnung der Archive herausgefunden, dass ein Familienmitglied festgenommen wurde und nie wieder aufgetaucht ist oder dass ihre Wohnung von oben bis unten verwanzt war und alles aufgezeichnet wurde.

Dass in der BRD Stasi-Mitarbeiter waren, wurde schon vor Jahren von verschiedenen Historiker/innen aufgearbeitet.

Dass der Geheimdienst eine Geheimhaltung innehat, ist ja wohl irgendwie trivial. Da in D aber keine Menschen spurlos verschwinden, sondern der Verfassungsschutz eher schlampig arbeitet, spricht ja auch für sich.

Ich empefehle Dir wirklich einen Besuch im Stasi-Archiv. Sowas öffnet Augen.

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gb200  12.02.2023, 11:11
@LetsPlays

Danke für deine Empfehlung! Ich werde sie nicht umsetzen, weil es in meinem Verwandten-, Freundes-, Bekannten-, Kollegen-, und Nachbarschaftskreis keinen mir bekannten Fall von Stasi-Verfolgung gibt. Dennoch wäre es denkbar, dass ich ohne mein Wissen vom Geheimdienst der DDR bespitzelt worden war, weil besonders in volkseigenen Großbetrieben systematisch IM's (inoffizielle bezahlte Mitarbeiter) , getarnt als Fachspezialisten, beschäftigt waren. Leider betrieben auch innerhalb des Kirchenlebens Spitzel unter Ausnutzung der Seelsorge ihr Unwesen, im Land Sachsen waren es 14 Pfarrer und ein Kantor, auch das wird von der Kirche verschwiegen. Erwähnenswert sei aber, dass heutzutage jeder Unternehmer ein privates Security-Unternehmen zur Bespitzelung seiner Mitarbeiter beauftragen darf, wobei es für die betroffenen Leute ( wie mich z.B. ) keinen Schutz durch den Gesetzgeber gibt.

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Streng war die Durchsetzung der Wehrpflicht:

Wer den Wehrdienst in der BRD ablehnte, konnte am Zivildienst teilnehmen. Wer Totalablehner war, ging 5 Jahre hinter Gitter.

In der DDR konnte anstelle des Wehrdienstes mit der Waffe ein Ersatzdienst als Bausoldat mit Hacke und Spaten jedoch auch bei Kasernenunterbringung gemacht werden. Der Ersatzdienst wurde als negative Einstellung gegenüber dem Staat gewertet, Lernen eines Berufes war möglich, aber ein Studiumplatz passe'. Wer beides negierte, ging statt der 1,5 Jahre Wehrpflicht für 2 Jahre hinter Gitter. Zeugen Jehofas machten hiervon Gebrauch.