Welche Strafe erwartet mich bei Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung unter Trunkenheit außerdem war ich mit Freunden dort unterwegs?

3 Antworten

Vorab die wichtigste Aktion: entschuldige Dich bei allen Beteiligten und versuche den Schaden zu regulieren!

Alles andere ist reine Mutmaßung ohne Kenntnis der genauen Tatumstände. Da Du vermutlich keinen großen Aufwand betreiben musst, um den Reifegrad eines 16-jährigen zu haben, wird Dein Anwalt, den Du Dir hoffentlich nimmst, auf Jugendstrafrecht zu orientieren versuchen.

Keine Aussage zur Sache, bevor Du nicht mit einem Anwalt gesprochen hast.

jerkfun  18.07.2016, 10:33

Der Schuß mit dem 16 jährigen spielen kann aber nach hinten losgehen.Wärs so einfach,könnte jeder 20/ 21 jährige auf jugendlich machen.^^

toomuchtrouble  18.07.2016, 10:45
@jerkfun

Dieser Fragesteller wird eh' nichts anderes als einen Anwalt brauchen. Mit einem einigermaßen entwickelten Abstraktionsvermögen weiß man natürlich, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob der Straftatbestand durch den Auftritt von einem halben Dutzend besoffner Vollpfosten beim nächtlichen Einbruch ins Schwimmbad entstanden ist, oder ob ein volltrunkener Alphakevin mit der Trennung von seiner Ex nicht klarkommt und ihre Wohnung kurz und klein schlägt, während seine Kumpels vor dem Haus Schmiere stehen. Im letzteren Fall dürfte Jugendstrafrecht günstiger sein.

jerkfun  18.07.2016, 16:03
@toomuchtrouble

Haste schön geschrieben.Alphakevin,supi.

Einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch und auch Sachbeschädigung ,wenn kein öffentliches Interesse vorliegt,kannst Du beim anzeigenden mit einer netten Geste,Schadenersatz der beschädigten Sache und einer Entschuldigung möglichweise aus der Welt schaffen.Wenn Du den anzeigenden davon überzeugen kannst,den Strafantrag zurückzunehmen.Bitte das nicht mit Drohungen versuchen,dann wird es nämlich ernst,gelle? Sollte die Polizei Euch draußen erwischt haben,so bedarf es keines Strafantrages.1,7 Promille könnte dann soagar strafmildernd wirken,wenn Du Alkohol nicht gewöhnt sein solltest,glaubhaft machen kannst,das Du den Ausraster deshalb bekommen hast,Ich denke,eine Geldstrafe,bei Ersttätern wohl deutlich unter der Eintragungsgrenze von 90 Tagessätzen.Mit ganz viel Glück findet Jugendstrafrecht noch Anwendung.Insbesondere wenn Du noch zur Schule gehst,in Ausbildung bist,zu Hause wohnst,jüngere Freunde hast oder einfach nicht richtig erwachsen bist.Beste Grüße

Halb so schlimm! :) sieht gut für dich aus da du eben auch betrunken warst. Die Sachbeschädigung musst du natürlich ersetzt, weil ich nicht glaube, dass dies die Versicherung macht, kenn mich mit der Versicherung aber nicht aus also nur eine Vermutung ;) sonst eventuell eine kleine Geldstrafe oder eben wenige sozialstunden. Viel Glück