Welche Strafe bekommt eine Minderjährige wenn die Person Prostitution betreibt?
Hatte letztens was dazu in tv gesehen und finde das Thema echt interessant. Wie sieht das aus für die Person wenn es erst mit 20 auffällt das sie mit 17 Prostitution betrieben hat? Welche Strafe bekommt sie?
5 Antworten
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernelemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte (umgangssprachlich „Hurenpass“ bzw. „Hurenausweis“). Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden. Interessenverbände kritisieren, das Gesetz benachteilige und gefährde Prostituierte und reichten im Juni 2017 eine Verfassungsbeschwerde ein.
Regelungen für ProstituierteDurch das Gesetz sind Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, ab 1. Juli 2017 verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden (§ 3 ProstSchG).
§ 184f Ausübung der verbotenen ProstitutionWer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(Quelle: wikipedia)
Fakt ist:
Sex ist nicht verboten. Zudem gibt es ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, dass ganz bestimmt auch von einer 17-jährigen wahrgenommen werden kann. Insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass die Betroffene in weniger als einem Jahr sowieso machen kann, was sie will.
Und wenn man hier von "Straftaten" redet, muss man sich auch fragen, wie die Anklage lauten soll?
Nach meinem Rechtsverständnis liegen in diesem Fall Verstöße gegen Meldepflichten und Steuerhinterziehung durch Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit vor.
Im weitesten Sinne geht es also um Straftaten, die jeder Autofahrer begeht, der sein Fahrzeug nicht angemeldet hat.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist verboten und die KFZ-Steuer muss ebenfalls abgeführt werden.
Im Bezug auf den zweiten Teil deiner Frage dürfte ein Rechtsverstoß nach 3 Jahren verjährt sein. Bliebe theoretisch, also noch die Steuerhinterziehung aufgrund von "Schwarzarbeit".
Praktisch aber schwierig, da meines Wissens die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, um einen Minderjährigen wegen Steuerbetrug anklagen zu können..
Zu berücksichtigen wäre zudem die Steuerfreibeträge und wahrscheinlich noch andere Dinge.
Und ob eine (aus Steuergeldern finanzierte), und nach Jahren, aufwendige Strafverfolgung in Relation zum volkswirtschaftlichen Schaden zu rechtfertigen ist, halte ich auch für eher unwahrscheinlich.
Da gäbe es wahrlich genug andere und vor allem wichtigere Aufgaben um Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen.
Meine persönliche Meinung:
Steuerverschwendung durch solche Prozesse ist moralisch gesehen nicht weniger vorwurfsvoll wie die Hinterziehung.
Sinn und Zweck der Steuererhebung werden in beiden Fällen nicht erfüllt.
Leider konnte ich rechtliche Informationen, wonach die strafrechtliche Verfolgung wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung rechtmäßig ist, sobald der einer Straftat verdächtige das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Kannst du mir evtl. Hinweise geben, wo sich etwas Informationen über die Sachverhalte im Bezug auf deine Aussage finden lassen?
Strafmündigkeit tritt mit 14 ein, Steuerpflicht ist nicht ans Alter gebunden. Somit kann zumindest theoretisch auch ein Minderjähriger sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.
HIER MÜSSEN VIELLEICHT GRUNDSÄTZLICH EIN PAAR DINGE ERKLÄRT WERDEN
Wenn man das 14. Lebensjahr vollendet hat, dann gilt man vor dem Gesetz als strafmündig. Das bedeutet, wenn man ab diesem Zeitpunkt eine Straftat begeht, wie zum Beispiel Diebstahl oder das vorsätzliche Zerstören von Gegenständen, dann kann man auch vor Gericht gestellt und bestraft werden. Der Staat ist nämlich der Meinung, dass Jugendliche ab 14 Jahren schon ausreichend zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können, sodass sie für ihre Handlungen auch die Verantwortung übernehmen müssen.
Allerdings gilt für Jugendliche ein anderes Strafrecht als für Erwachsene. Dieses spezielle Strafrecht, das Jugendstrafrecht, gilt allgemein für Jugendliche bis 18 Jahre - oftmals greift das Jugendstrafgesetz aber auch noch bis zum 21. Lebensjahr. Personen zwischen 18 und 20 Jahren können nämlich sowohl unter das Erwachsenen- als auch unter das Jugendstrafrecht fallen. Junge Menschen in diesem Alter gelten als Heranwachsende. Welches Strafgesetz angewendet wird, hängt davon ab, ob man die betreffende Person schon als "erwachsen" einstuft oder nicht.
Das Jugendstrafrecht wurde in Deutschland 1974 eingeführt. Die jugendlichen Straftäter sollen durch dieses besondere Strafrecht den Unterschied zwischen richtig und falsch verstehen. Es geht nicht in erster Linie um die Bestrafung selbst, sondern darum, dass man lernt, wie man sich richtig verhält. Ein großer Unterschied zum Strafrecht der Erwachsenen ist, dass die jugendlichen Täter auch bei größeren Vergehen nicht sofort ins Gefängnis müssen, sondern sie werden zunächst meist verwarnt. Dies geschieht vor einem speziellen Gericht, dem Jugendgericht.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt strafmündig. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob sie zum Zeitpunkt, zu dem sie eine Tat begangen haben, von ihrer Entwicklung und Reife her in der Lage waren, das Unrecht ihrer Tat zu verstehen. Wenn das der Fall ist, werden sie nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Dieses Sonderstrafrecht hat eine breitere Palette an möglichen Bestrafungen als das Strafrecht für Erwachsene. Denn das Ziel der Bestrafung von jungen Menschen, deren Persönlichkeit sich noch formt, ist vor allem eine erzieherische Wirkung. Die Strafe soll nicht dazu führen, dass der Jugendliche in seiner Entwicklung behindert wird. Zum Beispiel können Jugendliche dazu verurteilt werden, ohne Gegenleistung in sozialen Einrichtungen zu arbeiten. Auch Geldstrafen zur Schadensbegleichung können gegen Jugendliche verhängt werden, wenn sie schon arbeiten und Geld verdienen. Ebenso wird in entsprechenden Fällen angeordnet, dass der Täter sich in psychologische Behandlung oder in eine Psychiatrie oder eine Erziehungsanstalt begeben muss. Richter können bei Jugendlichen auch verschiedene Arten von Strafen kombinieren. Ebenso wie bei Kindern ab sieben Jahren können bei Jugendlichen natürlich auch, wenn sie als deliktfähig eingeschätzt werden, darüber hinaus privatrechtliche Schadensersatzforderungen dazu kommen.
DU SCHREIBST:
Somit kann zumindest theoretisch auch ein Minderjähriger sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.
Gut zu wissen:
Entscheiden ist jedoch nicht, ob er sich schuldig gemacht hat - sondern ob ihm zum Tatzeitpunkt die Folgen seines Handeln bewusst war.
Meine persönliche Meinung ist:
So dumm, dass jugendliche Straftäter nicht wissen was oder warum sie etwas machen bzw. gemacht haben.
Ich glaube eher, dass vielen einfach die nötige Reife fehlt.
Davon einmal abgesehen, glaube ich das auch von vielen - die nicht straffällig geworden sind.
Welche Strasse? Wahrscheinlich bekommt sie die Bumsallee
Straße..., wenn die Finger mal wieder flinker sind als der Kopf :D
Unangemeldete Prostitution einer Minderjährigen gilt in Deutschland nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall wird sich das Finanzamt mit Nachforderungen an sie wenden. Eine geringe Geldbuße wäre evtl. auch möglich, aber ich schätze, dass das ohnehin verjährt ist.
Welche Straße bekommt sie?
Wenn sie wirtschaftlich erfolgreich war, die Schlossallee ;)
Die Bahnhofstraße
Lol!!!
§ 370 AO gilt auch für Minderjährige, zumindest wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html