Welche Strafe?
Hallo Leute,
Ich bin 17 Jahre alt und habe heute durch einen Automatendefekt etwas zum essen geholt,das Geld wurde mir aber nicht abgezogen.Das Essen war 6€ Wert,ich hab versucht dreimal die Hotline anzurufen aber keiner hat angenommen.Das Essen konnte ich nicht zurückstellen da die Tür verschlossen wär.Jetzt habe ich Angst dass mir irgendwas zustößt.Was könnte die Firma gesetzlich machen denn der Automat war videoüberwacht
5 Antworten
Hallo Du hast richtig gehandelt, das der Automat defekt ist, kannst Du ja nichts dafür, Du hast alles versucht was in deiner Macht stand, da sich in der Hotline sich niemand gemeldet hat, kannst Du auch nichts dafür, die Überwachung ist dafür da, die zu erwischen wo ihn kaputt machen
Der Automat hatte einen Defekt. Du hast darüber hinaus versucht die Dienststelle zu kontaktieren - mehrfach, warst sogar gewillt, das Produkt wieder einzulegen, was aber offenbar nicht möglich ist.
Keine Sorge. Du hast nicht mal absichtlich gehandelt.
Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und auch Computerbetrug geht nicht
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun ja... du warst ja gewillt zu zahlen, aber es ging halt nicht...
Ich würde mich da nicht großartig anscheißen, denke nicht dass da viel passieren kann.
Also da sitzt keiner 24 Stunden und schaut den Automaten über Kamera an. Erst wenn jemand einen Schaden zufügt wird die Aufzeichnung abgerufen
Hat keiner mitbekommen
Der Automat ist videoüberwacht, damit er nicht zerlegt wird.
Wenn der Automat was "freiwillig" ausspuckt ohne dafür was zu berechnen, ist das das Problem des Betreibers. Keinesfalls deins!