Welche Steuerklasse für Alleinerziehende?
Mein Partner und ich haben uns heute getrennt. Unser gemeinsamer Sohn wird bei mir wohnen. Kann ich dann in Lohnsteuerklasse 2 wechseln auch wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben?
Danke schon mal für die Antworten!
4 Antworten
Kann ich dann in Lohnsteuerklasse 2 wechseln auch wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben?
Ja, so lange ihr räumlich getrennt lebt (auch meldetechnisch).
Vgl. § 24b EStG.
Gemeinsames Sorgerecht ist heute normal und hat mit dem Anspruch auf die Steuerklasse 2 nichts zu tun. Dir steht sie zu, wenn in deinem Haushalt keine weitere erwachsende Person lebt, für die du auch kein Kindergeld erhältst, egal ob Freund, Elternteil oder eigenes erwachsenes Kind.
Du musst nur alleine mit Kind in der Wohnung leben,es darf keine andere volljährige Person in der Wohnung gemeldet sein !
Auch wenn du angenommen zwei Kinder hättest und das eine keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hätte und somit auch volljährig wäre,stünde dir nicht mehr die Steuerklasse 2 zu,wenn es bei dir wohnen und gemeldet sein würde,hab ich denke ich mal gelesen.
Wenn das leibliche oder adoptierte Kind volljährig ist fallen aber i.d.R. die Anspruchsvoraussetzungen nach § 24b EStG weg.
Dein Einwand bezieht sich aber denke ich hierauf:
(1) 1Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.
Mehrere Blagen davon eins nicht volljährig --> Alleinerziehend.
Da habe ich im Internet aber etwas anderes gefunden !
Vom Gesetzgeber ausdrücklich als unschädlich ausgenommen sind Haushaltsgemeinschaften mit eigenen Kindern,die
1.in Form des Kinderfreibetrags oder Kindergelds steuerlich zu berücksichtigen sind oder
2.einen bis zu 3 - jährigen Dienst als Zeitsoldat leisten.
ist korrekt, so lange das volljährige Kind noch Kindergeld erhält, weil es noch in Ausbildung ist, hat man Anspruch auf die Steuerklasse 2. Ich habe selbst den Fall bereits gehabt, mein älterer Sohn war bis 22 Jahre in Ausbildung und hat bei mir gelebt und ich hatte weiter Steuerklasse 2. Mein jüngerer sohn wird bald 18 und wird auch länger noch in Ausbildung sein und auch da kann ich die Steuerklasse 2 behalten.
Ja, wenn Du mit Deinem Sohn alleine lebst, ist das möglich.
Es darf aber kein anderer Erwachsener in gleicher Wohnung gemeldet sein.
D.h. wenn Du mit einem neuen Freund zusammenziehst, fällt die 2 weg.
Ok, dann müsste das ja klappen.
Noch eine Frage.... ich hab gerade mal mein Gehalt in einen brutto/netto Rechner eingegeben mit den verschiedenen lohnsteuerklassen. Da kam ein Unterschied von ca. 40€ raus.
Ich hab aber auch schon öfters was von einem Entlastungsbetrag gelesen und das man dann 159€ mehr pro Monat bekommt.
Weisst du was da stimmt?
Ich versuche grad rauszufinden was ich pro Monat zur Verfügung habe, da ich mir wohl eine neue Wohnung suchen muss....
Der Entlastungsbetrag ist in LSK 2 eingearbietet, das sind aber keine 159€ im Monat mehr.
Es sind 1.908,- € pro Jahr + 240,- € für jedes weitere Kind.
Und diese 1908€ durch 12 Monate wären ja dann 159€......
Oder kann man das nicht so rechnen?
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.
Die 1.908,- € stehen dir zu egal ob du 1, 5 oder 12 Monate arbeitest.
Nein, leibliche volljährige Kinder sind hier ausgenommen.