Welche Optionen habe ich wenn eine Falschlieferung nicht abgeholt wird?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich schlage vor, dass du in Anwesenheit eines Zeugen ein Schreiben verfasst und dieses per Einschreiben mit Rückschein versendest. In dem Schreiben teilte mit, dass du denen eine letzte Frist bis zum 10.01 2018 gibst und du die Sache danach gemäß Paragraph 959 BGB als herrenlose Sache ansiehst und nach Belieben darüber verfügen wirst.

Du hast natürlich das Recht, Kosten der Aufbewahrung und Entsorgung der Firma in Rechnung zu stellen. Nur ich fürchte das interessiert die Firma nicht und deswegen zu klagen halte ich völlig übertrieben

per Einwurfeinschreiben anmahnen mit Fristsetzung; 10 Tage sollten ausreichen. Der Schrank ist innerhalb von 10 Tagen abzuholen, ansonsten müssen Lagerkosten in Rechnung gestellt werden; oder der Schrank geht in mein alleiniges Eigentum über und wird entsprechend verwertet.