Welche Kampfsportart lernt man bei der Polizei?
Welchen Kampfsport lernt man in der Polizeiausbildung und was ist, wenn man diesen schon vorher erlernt hat ?
6 Antworten
Die meisten Kampfsportarten sind bei den Polizeien fehl am Platze. Die Polizei trainiert SV-Techniken. SV bedeutet aber nicht Selbstverteidigung, sondern Sicherungs- und Vollzugstechniken. Sie dienen zu über 90 % dazu, polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen, nicht aber um zu kämpfen.
Allerdings enthalten diese SV- Techniken auch Elemente aus Kampfsportarten. Die Kampfsportart, die dem am nächsten kommt, ist Ju-Jutsu.
Einige andere Kampfsportarten stehen dem SV der Polizei sogar konträr gegenüber.
Bei der Polzei lernt man keinen Kampfsport und legt auch keine Gürtelprüfungen ab.
Polizisten lernen in der Ausbildung ein paar Techniken und trainieren Standardsituationen.
Entweder Boxen, Thai- oder Kickboxen, Krav Maga oder modernes wie Ju Jutsu.
- Wie es mir ein Freund gesagt hat.
Nein, das stimmt nicht. Es sind gar keine Methoden dahinter. Darf gar nicht.
Und jemand, der sie vorher erlernt hat, hat ggf sogar einen Nachteil. Die sehen das gar nicht so gern, weil man es im Falle eines Falles nicht zurück halten kann und mit unerlaubten Techniken agiert.
Gruß S.
Man lernt vor allem Techniken die erlaubt sind ohne die Personen arg zu verletzen (es kommt vor dass die Person sich selbst verletzt trotz Warnung davor).
Es geht vor allem darum sich und Andere zu schützen.
Ein Kampfsport zu behrrschen erlaubt schon lang nicht es außerhalb des Sportarena ein zu setzen.
Gar keinen. Man erlernt Abwehr- und Zugrifftechniken. Wenn du Kampfsport willst, bist du da falsch.
Wenn du ihn vorher erlernt hast, kommt das eventuell nicht gut an. Du darfst das gar nicht anwenden. Den Riesenvorteil oder Pluspunkt, den du dir zu erhoffen scheinst, wird es nicht geben. Denn man befürchtet, daß diese Beamten dann eben doch was anwenden, was laut Polgesetz nicht legitimiert ist.
Gruß S.
"Du darfst das gar nicht anwenden"
Wo soll denn bitte schön im Polizeigesetz stehen mit welchen Mitteln man sich explizit zur Wehr setzen darf.
Boah - das such ich jetzt nicht raus. Frag mal die anderen, die DER GLEICHEN MEINUNG SIND, ob sie es schneller finden. Kann wohl sein, daß es woanders steht, aber du darfst defitiv nicht alles anwenden. Punkt.
Das steht in keinem Polizeigesetz, das geht aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verwaltungsrecht, den Vorschriften für den Verwaltungszwang usw. hervor.
Notwehr gibt es zwar für Polizeibeamte, wird aber nur sehr selten ausgeübt, da die herkömmliche Notwehr in Form des Verwaltungszwangs ausgeübt wird.
Und außerdem würde nur EINE - noch dazu allgemein bekannte - Methode die Polizei beim gewalbereiten Gegenüber viel zu berechenbar machen. Die sind auch nicht ganz doof, weißt du ....
Gruß S.
Ich sagte nur das, was mir ein Freund gesagt hat.^^