Welche Bezugsgröße zur Berechnung der Tantiemen?
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass meine Tantiemen 20% des Gesamtgewinns vor Steuer betragen. Mehr wurde dazu nicht definiert.
Nun wurde beim Jahresabschluss 2018 der Gesamtgewinn vor Steuer durch die Steuerkanzlei ermittelt. Dies nennen wir mal Bezugsgröße 1.
Um Steuern zu sparen, habe ich ca. 15% des Gesamtgewinns ins Jahr 2019 gebucht, als Anzahlung von Kunden, obwohl die dazugehörende Dienstleistung schon in 2018 erbracht wurde und die Rechnungen dazu ebenfalls in 2018 bezahlt wurden. Daraus resultiert ein neuer Gesamtgewinn vor Steuer. Das nennen wir Bezugsgröße 2.
Kann ich jetzt meine Tantiemen mit Bezugsgröße1 berechnen oder mit Bezugsgröße2 ?
Herzlichen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße Juergen
1 Antwort
Es gibt keine Bezugsgrößen 1 und 2 zur freien Auswahl.
Jede Bezugsgröße kann es in einer Bilanz nur einmal geben. Einen Gesamtgewinn vor Steuern gibt es nicht zweimal. Man kann nicht Buchungen vornehmen, wie es einem persönlich günstiger erscheint.
Es wird gebucht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann ergibt sich der entsprechende Wert in der Bilanz und nur dieser ist dann für die Tantieme maßgeblich. Wie die Buchung korrekt vorgenommen wird und die Tantieme sich dann berechnet, weiß Dein Steuerberater.
Ich kenne zwar nicht Deine Unterlagen, aber wenn die Dienstleistung in 2018 erbracht wurde, die Rechnungsstellung und Zahlung der Rechnungen in 2018 erfolgten, wüsste ich nicht, mit welcher Begründung man 15% des Gewinns in das nächste Jahr buchen könnte.
Wenn das so einfach wäre, Gewinne "mal so eben" in das Folgejahr zu verschieben. Die Möglichkeiten dafür sind sehr eingeschränkt. Das geht in der Regel nur über genau festgelegte Rückstellungen für bestimmte Risiken (z.B. Zahlungsausfall), die aber bei bereits bezahlten Rechnungen nicht vorhanden sind.