Welche Bezugsgröße zur Berechnung der Tantiemen?

1 Antwort

Es gibt keine Bezugsgrößen 1 und 2 zur freien Auswahl.

Jede Bezugsgröße kann es in einer Bilanz nur einmal geben. Einen Gesamtgewinn vor Steuern gibt es nicht zweimal. Man kann nicht Buchungen vornehmen, wie es einem persönlich günstiger erscheint.

Es wird gebucht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann ergibt sich der entsprechende Wert in der Bilanz und nur dieser ist dann für die Tantieme maßgeblich. Wie die Buchung korrekt vorgenommen wird und die Tantieme sich dann berechnet, weiß Dein Steuerberater.

Ich kenne zwar nicht Deine Unterlagen, aber wenn die Dienstleistung in 2018 erbracht wurde, die Rechnungsstellung und Zahlung der Rechnungen in 2018 erfolgten, wüsste ich nicht, mit welcher Begründung man 15% des Gewinns in das nächste Jahr buchen könnte.

Wenn das so einfach wäre, Gewinne "mal so eben" in das Folgejahr zu verschieben. Die Möglichkeiten dafür sind sehr eingeschränkt. Das geht in der Regel nur über genau festgelegte Rückstellungen für bestimmte Risiken (z.B. Zahlungsausfall), die aber bei bereits bezahlten Rechnungen nicht vorhanden sind.