Welche Auswirkung hat es wenn ich ohne Führerschein ein Mofa fahre?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mofa Führerschein(Fahrerlaubnis nicht den am Schein)

Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis. Klasse AM wäre hingegen eine.

Fährt der Roller tatsächlich nur 25 km/h, liegt daher auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, was eine Straftat wäre, sondern Fahren ohne abgelegte Mofaprüfung, also nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.

Tatbestandsnummer 205000:

Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug *), obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
*) Zutreffendes angeben
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
20,00€

Mancher Parkverstoß wiegt schwerer als diese Owi.

Auswirkungen auf dein Vorhaben, eine Prüfbescheinigung zu erwerben, ergeben sich dadurch nicht. Zum einen weil es keine Straftat ist, die ins Fahreignungsregister eingetragen werde würde, zum anderen weil auch garkeine Eignungsprüfung stattfindet, bei der das Fahreignungsregister abgefragt werden würde. Die Fahrerlaubnisbehörde ist hier nicht involviert.

ich mußte damals eine Mofa Prüfbescheinigung machen im Jahr 1980. Das war ein Stichtag nach dem 1.4.65 geborene Personen

Ältere Leute brauchen das nicht. Du bist aktuell 13 & nicht strafmündig. Dann werden aber Deine Eltern informiert.

Ein Kauf eines Rollers bedarf der Zustimmung der Eltern. Auch angespartes Taschengeld dürfte nicht ausreichen, um nach § 110 BGB Taschengeld-§ einen Motorroller allein zu kaufen

Schwebend unwirksamer Vertrag mit dem Händler, bis die Eltern zustimmen

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Hallo,

da es sich bei einem Mofa um ein "fahrerlaubnisfreies" Fahrzeug handelt, und die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas auch keine Fahrerlaubnis nach FeV darstellt, würdest Du "nur" eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wäre das Fahrzeug jedoch während der Probefahrt nicht versichert, läge damit jedoch ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Vor Vollendung Deines 14. Lebensjahrs könntest Du dafür aber strafrechtlich noch nicht belangt werden. Kommt es jedoch während der Fahrt zu einem Unfall mit Sachschaden, so könntest Du dafür zivilrechtlich durchaus später in Haftung genommen werden.

Genauso kannst Du auch haftbar gemacht werden für Kosten, die durch eine mögliche Sicherstellung des Fahrzeuges entstehen könnten. Auch diese Kosten könnten schnell mal die Kosten einer Prüfbescheinigung übersteigen.

Die Prüfbescheinigung ist normalerweise in wenigen Wochen gemacht, und daher solltest Du mit Deiner ersten Fahrt besser warten, bis Du die Bescheinigung in Händen hältst.

LG