Welche Aufgaben übernimmt das Kinderheim für die Eltern?

2 Antworten

hast du mal überlegt bei solchen massiven störungen einen kinderpsychologen zu installieren? wenn ein kind so verhaltensgestört ist, wird es sicher im heim wohl hoffentlich behandlung geben.

Ich komme aus dem Arbeitsbereich der Jugendhilfe und sehe da organisatorisch im Prinzip auch keinen Bedarf für detaillierte schriftliche Vereinbarungen. Notfallmäßig können die Ärzte ja sowieso immer handeln und alles weitere würde ich im individuellen Einzelfall regeln, da werden ja wohl nicht permanent Entscheidungen getroffen werden müssen. Ich bin aber sehr verwundert über die generelle Fallgestaltung - selbst ohne genauere Hintergrundkenntnisse - bringe ich ein achtjähriges Kind in der Woche doch nicht in einem Heim unter, nur damit es die Schule besuchen kann. Auch Förderschulen (in Wohnortnähe) können bei voller Belegung einen zusätzlichen Platz schaffen oder es muss halt eine Beschulung auf der Regelschule mit intensiver Unterstützung durch einen Intergrationshelfer erfolgen. Sowas kann man im Zweifelsfall auch einklagen.

MutterSohn8209 
Fragesteller
 01.02.2018, 12:39

Hallo Dr. Joergi,

vielen Dank für die Antwort. Ja - ich bin bei der Klassenkonferenz auch fast vom Stuhl gefallen! Regelschule mit I-Helfer haben wir versucht (Mein Sohn hatte von Mai bis Dezember 4 unterschiedliche I-Helfer, die entweder selbst aufgegeben haben (Verhältnis SL, KL passte nicht, gemeinsames Arbeiten nicht möglich) oder von der Schule abgewählt worden sind). Soll heißen intensiv Betreuung mit I-Helfern ist gescheitert! Außerdem haben wir aufgrund der Vorkommnisse an der Schule (das was uns von den I-Helfern berichtet wurde + das was unser Kind und Mitschüler erzählt haben) Beschwerde beim Amt eingereicht. Diese wurde abgewiesen und endete damit das der I-Helfer, der zu diesem Zeitpunkt für unseren Sohn verantwortlich war, aus seinen Aufgaben entlassen wurde. (Grund war wohl, dass das was in der Schule passiert auch in der Schule bleibt)

Kurzum auf Beschluss des Amtes ist die gemeinsame Beschulung in der Regelschule abgebrochen worden und per Beschluss die Beschulung an eben dieser Schule angeordnet worden -> das Vorgehen finde ich insgesamt beschämenswert!!!

Natürlich könnte man sich einklagen, aber was das für die Psyche meines Sohnes bedeuten würde, mag ich mir nicht ausmalen. :-(