Welche Allwettereifen?
Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar bräuchte ich neue Allwetterreifen.
auf meinem Auto sind jetzt Reifen: 215/55/R16
diese waren bereits auf dem Auto beim Kauf.
Im Fahrzeugschein steht 195/65/R15.
Welche Reifen darf ich nun kaufen 215er oder 195er, oder ist beides erlaubt?
4 Antworten
Du darfst beide aufziehen lassen.
Wenn Du aber Ganzjahresreifen fahren willst,deren Wintereigenschaften sind ohnehin schlechter,nur bei überwiegend nassem Schmuddelwetter sind Ganzjahresreifen kein Kompromiss ,
dann ist es wichtig keine extra breiten Reifen zu fahren.
Durch die größere Aufstandsfläche und die entsprechende Verteilung des Fahrzeuggewichtes gibt es beim Anfahren auf Eis oder Schnee keinen Grip.
Also,fahre die Reifen,welche im Fahrzeugschein stehen.Diese dürften auch etwas preisgünstiger als die Breitreifen sein.
Für die allermeisten Autos sind einige verschiedene Reifengrößen erlaubt. In den Zulassungspapieren standen vor Jahrzehnten mal alle erlaubten Reifengrößen drin, das ist heute nicht mehr so. In heutigen Fahrzeugpapieren steht nur noch die Reifengröße der Grundausstattung des Autos drin (egal, ob diese Grundausstattung in Deutschland überhaupt offiziell verkauft wurde, oder nicht).
Die Reifengröße 195/65/R15 laut Fahrzeugschein darfst Du auf jeden Fall verwenden. Das erfordert natürlich 15" Felgen, die Du offenbar an Deinem Auto nicht hast. Die müssten also erst gekauft werden.
Wenn Dein Auto ab Werk mit der Reifengröße 215/55/R16 ausgerüstet war, darfst Du die auch einfach wieder kaufen, und brauchst nichts weiter an Dokumenten.
Wenn Du eine andere Reifengröße haben willst, müsstest Du Dich beim Reifenhändler erkundigen, für welche anderen Reifengrößen und passende Felgengrößen es für Dein Auto eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gibt. Die kannst Du dann auch einfach so verwenden, die ABE muss dann ausgedruckt zusammen mit den Fahrzeugpapieren im Auto mitgeführt werden.
Komplizierter wird es, wenn Du eine Reifen- oder Felgengröße ohne ABE verwenden willst. Dann (und zwar NUR dann!!!) brauchst Du dafür eine TÜV-Abnahme und einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere - vorausgesetzt, dass das technisch überhaupt passt.
Natürlich muss man dazu wissen, ob die aufgezogenen Reifen auch legal fahrbar sind. Bei Neuwagen ist das mit Sicherheit so, bei Gebrauchtwagen wäre es nicht das erste Mal dass irgendwelche Pfeifen wie ATU und Co falsche Rad/Reifen kombinationen aufgezogen haben. Oder der Vorbesitzer sich einfach einen Dreck drum gekümmert hat
Der Reifenhändler kann Dir das sagen, der kann in einer Datenbank nachschauen. Es stehen nämlich nicht alle zugelassenen Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin.
Vermutlich beide. Alle zulässigen Größen stehen im COC-Papier und da solltest du einen Blick hineinwerfen.
Hey, danke für deine Antwort. wo findet man dieses Papier ?
Das sollte beim Kauf übergeben worden sein.Man verwahrt es sinnvoller Weise beim Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung Teil )
Das ist aber nicht relevant,wenn die Reifen beim Kauf,bzw.herstellerseitig aufgezogen wurden.Durch die Zulassung / Bericht technische Überprüfung ,ist bereits sichergestellt,das Du diese Reifen fahren darfst.
Das gehört zwingend zum Fahrzeug dazu und muss dir beim Kauf ausgehändigt worden sein.
Danke für deine kompetente Antwort.